Bezirksgericht

Zwei Schuldsprüche und ein Freispruch nach Baustellen-Unfall in Dietikon

10.11.2022, 16:38 Uhr
· Online seit 10.11.2022, 14:28 Uhr
Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Donnerstag zwei Bauarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Diese habe im Dezember 2019 zu einem tödlichen Unfall auf einer Baustelle geführt. Ein dritter Arbeiter wurde freigesprochen.

Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 10.12.2019

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Zu dem Unfall war es am 5. Dezember 2019 auf einer Baustelle in Dietikon gekommen. Vier tonnenschwere, ungesichert aufrecht stehende Betonwandelemente waren umgestürzt und hatten den gleich daneben arbeitenden Lernenden unter sich begraben. Er war sofort tot.

Beschuldigt waren ein heute 70-jähriger Polier, ein 22-jähriger Hilfsarbeiter und ein 36-jähriger Baumaschinenführer. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Sorgfaltspflichtverletzung vor, weil sie die von den Betonelementen ausgehende Gefahr ignoriert hätten.

Bedingte Freiheitsstrafe für den Polier

Den Polier verurteilte das Gericht nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten, den Hilfsarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken. Die beiden müssen zudem einen Teil der Verfahrens-Kosten übernehmen. Den Baumaschinenführer sprach das Gericht frei. Er soll eine Prozessentschädigung von über 43'000 Franken erhalten.

Die Urteile können ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Ankläger hatte für alle drei bedingte Freiheitsstrafen von je acht Monaten gefordert. Die Verteidiger des Hilfsarbeiters und des Baumaschinenführers verlangten Freisprüche. Jener des Poliers, der seine Fehler eingestanden hatte, plädiert auf eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen.

Erkennbare Gefahr

In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter, der Polier habe die Gefahr geschaffen. Ursprünglich hatte der erfahrene Bauarbeiter die Betonelemente neben einem Container abgestellt, der ihr Kippen verhinderte. Später aber entfernte er den Container und liess die Elemente ungesichert stehen. Seine Pflicht wäre es gewesen, diese erkennbare Gefahr zu beseitigen.

Zudem sei der Polier für den Lernenden verantwortlich gewesen. Er hätte nicht zulassen dürfen, dass der Jugendliche, der noch ganz am Anfang seiner Ausbildung stand, direkt neben den Elementen arbeitete. Sein Verschulden sei «nicht mehr leicht».

Auch der Hilfsarbeiter, der erst seit kurzem auf dieser Baustelle beschäftigt war, hat sich gemäss Gericht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Er hatte den Auftrag, oben an den Betonelementen Haken für Ketten anzubringen, an denen sie an ihren definitiven Standort verschoben werden sollten. Als er die Leiter anstellte, kippten sie und stürzten auf den Lernenden um.

«Tragödie wäre zu vermeiden gewesen»

Auch wenn der junge Mann noch wenig Erfahrung hatte, hätte es selbstverständlich sein müssen, dass er die Elemente auf ihre Standfestigkeit prüfte. Damit oder mit einem Blick hinter die Elemente «wäre die Tragödie zu vermeiden gewesen», sagte der Richter. Er habe leichtfertig gehandelt.

Das Gericht stufte sein Verschulden aber «im unteren Drittel» ein, weshalb er mit einer milderen Strafe davonkam. Den Freispruch für den Baumaschinenführer erklärte der Richter damit, dass dieser noch nicht mit dem Vorbereitungen für das Verschieben der Elemente begonnen habe.

Er habe im Moment des Unfalls noch nicht einmal den dafür nötigen Baggervorsatz montiert gehabt. Der Container sei noch nicht lange von den Elementen weggestellt worden. Sein Fehlen habe «nicht jedem auffallen müssen».

(sda/osc)

veröffentlicht: 10. November 2022 14:28
aktualisiert: 10. November 2022 16:38
Quelle: ZüriToday

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