Strafbefehl

Zürcher Gang-Boss wegen erneutem Terror gegen Jugendliche verurteilt

· Online seit 09.10.2023, 07:17 Uhr
Vor zehn Jahren sass der Leader der Jugendbande G-Level-Gang hinter Gitter. Er erpresste und misshandelte Jugendliche. Weil er vergangenes Jahr Jugendliche bedrohte und nötigte, wurde er nun zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
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Die Jugendbande G-Level-Gang wurde 2009 gegründet und trieb ihr Unwesen in mehreren Schweizer Städten. Die etwa 100 Mitglieder terrorisierten, erpressten und bedrohten Jugendliche – auch mit dem Tod. Viele der Mitglieder waren selbst minderjährig. 2014 verurteilte das Bezirksgericht Lenzburg den damals 29-jährigen Kopf der Gang wegen Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung und Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten. 12 davon musste der Gang-Boss im Gefängnis verbringen.

Vor zweieinhalb Jahren machte die G-Level-Gang, kurz GLG, erneut Schlagzeilen, als ein ehemaliges Mitglied vor dem Bezirksgericht Winterthur stand. Er beschrieb sich als «stellvertretender Chef der Gang», stieg aber 2019 laut eigenen Angaben aus der Bande aus. Seine Taten standen damals im Zusammenhang mit der GLG-Gang, er handelte aber selbständig.

Schliesslich wurde er unter anderem wegen Körperverletzung, Raub, Anstiftung zu Gewaltdarstellungen und Drohung zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Brisant: Bei diesem Prozess gab das 21-jährige Ex-Mitglied an, dass die Gang weiterhin existent sei, wie die NZZ schrieb.

Ein Strafbefehl, den ZüriToday einsehen konnte, zeigt, dass die GLG-Gang im vergangenen Jahr durchaus aktiv war. Wegen diverser Vergehen wurde der 2014 bereits verurteilte Gang-Chef L.B. per Strafbefehl wieder verurteilt und muss über 10'000 Franken blechen.

Terror gegen Jugendliche

L.B. ist mittlerweile 38 Jahre alt. In Zürich geboren, wohnt er heute in Süddeutschland und arbeitet in einem Hotel. Sein Vater ist ehemaliger Profifussballer. Er selbst war vor seinem Knast-Aufenthalt als Trainer und Schiedsrichter im Schweizer Fussball engagiert. Recherchen von ZüriToday zeigen, dass der Gang-Boss jetzt ein deutsches Juniorenteam trainiert.

Seine Taten hat der 38-Jährige letztes Jahr nicht in Deutschland, sondern mehrheitlich in der Schweiz begangen. Im Juli zwang er einen unbekannten Jugendlichen, vor ihm auf die Knie zu gehen und sich zu entschuldigen. L.B. drohte mit Schlägen, wenn der Jugendliche dies nicht tun würde. Danach musste sich der Jugendliche auf den Rücken legen und der Bandenboss setzte sich auf seinen Oberkörper. Mit seinen Knien drückte er die Arme des Opfers zu Boden, sodass dieser sich nicht wehren konnte. Wo sich der Vorfall abgespielt hat, ist unklar.

Pornografisches Videomaterial und Gewaltdarstellungen

Wenige Monate später machte sich L.B. wegen dreier ähnlicher Delikte im Kanton Aargau und Basel-Landschaft strafbar. In seiner Funktion als Chef der Gang drohte L.B. im Rahmen eines Aufnahmerituals in die GLG-Gang drei Männern, sie umbringen zu lassen durch einen dritten Beteiligten.

Dieser sass auf dem Oberkörper der Gang-Bewerber und hatte mit seinen Knien deren Arme fixiert. L.B. zählte von 10 rückwärts bis 1, während sein Helfer einem der Aspiranten ein Messer an den Hals hielt. Der Bandenchef bezeichnete den Vorgang als Aufnahme in die Gang, es sei aber ein Scherz. Die Opfer wussten jedoch nicht, dass sie schlussendlich nicht getötet würden und litten Todesangst.

Neben seinen Gang-Aktivitäten wurden auf dem Handy von L.B. Videos mit Gewaltdarstellungen und solche mit pornografischem Material entdeckt. Der 38-Jährige hatte unter anderem ein Video gespeichert, in dem ein Hund einen Mann bei dessen Genitalien auffrisst. Ein anderes zeigte einen Mann, wie er einen anderen mit einer Machete köpft. Ein drittes Video zeigte, wie ein Unbekannter versuchte, seinen Penis in ein Tier zu stecken.

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Kostenpunkt: 10'020 Franken

Gemäss Strafbefehl ist L.B. der mehrfachen Nötigung und der mehrfachen Drohung sowie der Verbreitung und des Besitzes von Gewaltdarstellungen und der Handlungen zum Eigenkonsum harter Pornografie schuldig.

Der Schweizer wird mit einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken gebüsst. Mit zusätzlichen Verfahrenskosten von 1400 Franken und Gutachten von 220 Franken muss L.B. einen Betrag von 10'020 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 9. Oktober 2023 07:17
aktualisiert: 9. Oktober 2023 07:17
Quelle: ZüriToday

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