Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 14.02.2019
Der Stäfner Gemeinderat argumentierte, dass die Antenne nicht in den historischen Dorfkern von Uelikon passe. Auch die Anwohnenden befürchteten eine «Verschandelung des Ortsbildes», berichtet die "Zürichsee-Zeitung". Für Sunrise waren die Argumente aber alle nicht stichhaltig, weshalb das Unternehmen vor das Baurekursgericht zog.
Auf Anordnung des Gerichts wurde die geplante Installation der Antenne untersucht. Der Befund: «Für einen neutralen Beobachter auf der Strasse wäre die Antenne nicht störend und häufig kaum sichtbar.» Die graue Ummantelung passe «visuell einwandfrei» auf das vorgesehene Dach.
Das Gericht betont, dass man sich bei der Einschätzung auf objektive und nachvollziehbare Kriterien stützen müsse statt nur das bloss. Beim Gutachten der Gemeinde, das sich gegen die 5G-Antenne aussprach, stellte das Gericht ausserdem verschiedene Mängel fest.
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Das Gericht hiess den Rekurs von Sunrise gegen die verweigerte Bewilligung also gut. Mitglieder der Interessensgemeinschaft Uelikon, die gegen die Antenne kämpfen, wollen sich aber nicht geschlagen geben. Sie wollen den Entscheid an die nächste Instanz und damit vor das Verwaltungsgericht ziehen. Die Gemeinde hingegen akzeptiert das Urteil.
(lba)