Pflichten

So teuer wird es, wenn du deine Steuererklärung vergisst

· Online seit 23.03.2024, 09:00 Uhr
Das alljährliche Ausfüllen der Steuererklärung steht wieder an. Bis wann du Zeit hast, was bei verpasster Abgabe folgt und was du beim Ausfüllen nicht vergessen solltest, erfährst du hier.
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«Same procedure as every year» würde James aus «Dinner for one» sagen. Denn es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Wer Ende 2023 im Kanton Zürich wohnte und volljährig ist, muss die Steuererklärung ausfüllen. Das macht zwar den wenigsten Spass, gehört aber zu den jährlichen Pflichten.

Deine Deadline

Die Steuererklärung musst du bis am 31. März 2024 bei deiner Gemeinde einreichen, wie das Steueramt des Kantons Zürich auf der Website schreibt. Kannst du die Steuererklärung aus bestimmten Gründen, zum Beispiel aufgrund eines Auslandsaufenthalts oder des Fehlens von Unterlagen, nicht innerhalb der Frist einreichen, kannst du eine Fristerstreckung beantragen.

Die Fristerstreckung musst du vor dem 31. März beantragen. Eine Fristerstreckung wird grundsätzlich bis zum 30. September 2024 und in Sonderfällen bis spätestens zum 30. November 2024 gewährt. Mahnfristen sind nicht verlängerbar.

Was geschieht bei einem Versäumnis?

Gibst du die Steuererklärung oder Beilagen nicht fristgerecht ab, erhältst du zuerst eine Mahnung. Verpasst du die Abgabe wieder, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Das bedeutet, dass das Steueramt des Kantons Zürich die Einschätzung deiner Steuererklärung vornimmt.

Diese Einschätzung kannst du nur wegen offensichtlicher Falschheit anfechten. Die Einsprache musst du beim kantonalen Steueramt schriftlich und innert 30 Tagen mit Beweismittel einreichen.

Bei verpasster Abgabe kannst du wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft werden. Die Busse umfasst 1000 Franken, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann diese bis auf 10’000 Franken erhöht werden.

Reichst du die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht ein, kannst du sogar in ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung verwickelt werden. Dies trifft ein, falls sich nachträglich ergibt, dass die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren höher ausfällt als die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen.

Merke dir: Auf keinen Fall die Abgabe verpassen!

Quellensteuer

Im Kanton Zürich werden die Einkünfte zweier Personengruppen quellenbesteuert: ausländische Arbeitnehmende und Personen mit Wohnsitz im Ausland. In diesen Fällen wird die Steuer nicht vom Steuerpflichtigen separat bezahlt, sondern direkt via Arbeitgebenden vom Lohn abgezogen. Grenzgänger sind ebenso zur Quellensteuer verpflichtet, haben aber weitere Bestimmungen.

veröffentlicht: 23. März 2024 09:00
aktualisiert: 23. März 2024 09:00
Quelle: ZüriToday

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