Testkäufe

Restaurants in Wetzikon verkaufen Alkohol an Jugendliche

· Online seit 21.02.2024, 10:31 Uhr
Mehr als die Hälfte der getesteten Kurierdienste liefertern online getätigte Alkohol-Bestellungen an Jugendliche aus. Das zeigen Testkäufe, die die Stadtpolizei Wetzikon Anfang Februar in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz durchgeführt hatte.
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Zu Testzwecken bestellten Jugendliche im Alter von 14 Jahren Alkohol bei mehreren Restaurants und Take-Aways oder über eine Online-Plattform. Initiiert hat das die Stadtpolizei Wetzikon in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz.

Alle Betriebe durchgefallen – vorerst

Insgesamt wurden zehn Betriebe in der Stadt Wetzikon getestet. Die bestellte Ware wurde mittels Lieferdienst durch die Betreibenden an einen bestimmten Ort geliefert. Wie das Ergebnis zeigt, hat keiner der Betriebe bei der Bestellung auf das Alter der Bestellenden geachtet.

Bei vier der zehn getesteten Betriebe verlangten die Lieferdienst-Mitarbeitenden bei der Übergabe einen Ausweis und hätten daraufhin die bestellten alkoholischen Getränke wieder mitgenommen, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Das heisst, dass bei 60 Prozent der Betriebe der Alkohol ausgeliefert und nicht nach einem Ausweis gefragt wurde.

Handlungsbedarf bestätigt

Die Auswertung dieser Testkäufe zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht, was Alkohol im Onlinehandel angeht. Die bestehenden Tools zur Identifikation des Alters reichen nicht aus, um einen sinnvollen Jugendschutz zu gewährleisten, heisst es in einer Mitteilung.

Für die fehlbaren Betriebe hat ihr Verhalten Konsequenzen. Ihnen wurde eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren zugestellt. Zwei der Kurierfahrer verfügten zudem nicht über die nötigen Bewilligungen des Arbeitsamtes und hätten daher gar nicht arbeiten dürfen. Dies wurde zur Anzeige gebracht, wie der Mitteilung der Stadt zu entnehmen ist.

Noch mehr Testkäufe nötig

Die Betriebe, die keinen Alkohol verkauft hatten, wurden schriftlich von der Stadtpolizei über ihr vorbildliches Verhalten informiert.

Es seien aber auch weitere Testkäufe nötig, heisst es in der Mitteilung, da diese eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal habe und die Verkaufspraxis sensibilisieren. Die Verkaufsstellen von Alkohol sind selbst für die Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz zuständig.

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(roa)

veröffentlicht: 21. Februar 2024 10:31
aktualisiert: 21. Februar 2024 10:31
Quelle: ZüriToday

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