Femizid in Hombrechtikon

Obergericht Zürich verurteilt 50-jährigen Polen zu 17 Jahren Haft

· Online seit 24.10.2023, 06:45 Uhr
Das Obergericht Zürich hat die Strafe eines 50-jährigen Polen um ein Jahr erhöht. Der Mann prügelte im März 2020 in Hombrechtikon seine Partnerin zu Tode.
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Am 6. Dezember 2021 verurteilte das Bezirksgericht Meilen einen heute 50-jährigen Polen wegen eventualvorsätzlichen Mordes an seiner damaligen Lebenspartnerin zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der Beschuldigte focht das Urteil an und wollte einen Freispruch. Das Obergericht sieht das aber anders, wie die «NZZ» berichtet.

Im März 2020 in Hombrechtikon zu Tode geprügelt

Die Tat ereignete sich im März 2020 in einem Gästehaus in Hombrechtikon. Sowohl der Mann als auch die Frau litten an Alkoholproblemen. Der Beschuldigte hatte die Frau mit blossen Fäusten und Fusstritten zu Tode geprügelt, und sie verstarb einen Tag später im Spital in Männedorf. Sie hatte schwerwiegende Verletzungen an Lunge, Herz, Leber und Kopf erlitten.

Der Streit war angeblich ausgelöst worden, weil die Frau die Beziehung beenden wollte, was der Beschuldigte aus verletzter Eitelkeit nicht akzeptierte. Der Mann war bereits wegen früherer Gewalttaten vorbestraft und hatte in der Vergangenheit mehrere Gefängnisstrafen verbüsst.

Obergericht Zürich erhöht Strafe auf 17 Jahre Gefängnis

Die Verteidigung argumentierte, dass die Beweislage unklar sei und beantragte ein neues rechtsmedizinisches Gutachten sowie die Freilassung des Mandanten. Sie behauptete, dass die Verletzungen der Frau auch durch andere Umstände verursacht worden sein könnten.

Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentierte, dass die Beweise klar auf die Schuld des Mannes hinwiesen. Ein Gutachten aus Bonn bestätigte die multiplen Verletzungen und deutete auf eine schwere körperliche Misshandlung hin. Das Gericht befand den Mann des Mordes mit direktem Vorsatz schuldig und erhöhte seine Strafe auf 17 Jahre Gefängnis. Der Landesverweis von 15 Jahren und die Genugtuung für den Sohn des Opfers wurden bestätigt. Das Motiv für die Tat blieb unbekannt. Die Beweisanträge der Verteidigung wurden abgelehnt, da das Gericht die Beweislage als ausreichend klar ansah.

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(oeb)

veröffentlicht: 24. Oktober 2023 06:45
aktualisiert: 24. Oktober 2023 06:45
Quelle: ZüriToday

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