Bezirksgericht Zürich

Mann misshandelt Freundin, verprügelt sie und stalkt sie nach Trennung

· Online seit 09.08.2023, 10:26 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich hat einen schizophrenen Deutschen zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ausserdem wird er für mehrere Jahre des Landes verwiesen.
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Die Frau muss durch die Hölle gegangen sein. Doch zu Anfang war anscheinend alles noch gut: Mit 19 Jahren trifft sie den elf Jahre älteren Deutschen. Die beiden werden ein Paar, für sie ist es die erste Beziehung.

Er uriniert auf sie – bis sie sich übergibt

Er kontrolliert sie ständig. Hat Angst, dass sie fremd geht und kontrolliert gar ihren Körper nach der Arbeit auf Spuren von Sex mit anderen Männern. Er schlägt ihr mehrmals ins Gesicht. Er nötigt sie zum Geschlechtsverkehr und zu Sexpraktiken, die sie ekeln. So soll er auf sie uriniert haben, bis sie sich übergeben musste. Er bespuckt sie, tritt sie in aller Öffentlichkeit. Darüber berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».

Und trotzdem bleibt sie bei ihrem Freund. Weil sie Angst hat. Denn er droht, sie und ihre Mutter umzubringen. Bis am 5. Januar die Nachbarn der zwei die Kantonspolizei Zürich verständigen, weil sie eine Frau um Hilfe schreien hören. Die Frau zittert, weint und hat blaue Flecken am ganzen Körper. Sie will jedoch nicht sagen, was passiert ist.

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Schliesslich sagt sie doch aus gegen ihren Freund. Jedoch erst nachdem eine Mitarbeiterin des Gewaltschutzes des Kantons Zürich mit ihr geredet hatte. Gegen den Mann wird ein Kontaktverbot ausgesprochen. Doch er bricht es wiederholt. Er ruft sie an, schreibt ihrer Mutter auf Whatsapp. Und er stalkt die Frau.

Das Gericht glaubt der Frau

Am Dienstag hat das Gericht über den Fall entschieden. Der Angeklagte bagatellisierte die Vorfälle. Die sexuellen Praktiken seien einvernehmlich gewesen. Er habe sich jeweils nur gewehrt oder die blauen Flecken habe sie sich selber zugefügt, sagt er vor Gericht.

Der Mann wird schliesslich zu 22 Monaten Gefängnis und einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Ausserdem wird eine stationäre Massnahme angeordnet – die sogenannt kleine Verwahrung. Der Richter stützt sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Angeklagten eine Schizophrenie attestiert. Der deutsche Staatsbürger wird ausserdem sechs Jahre des Landes verwiesen.

Freigesprochen wird er hingegen vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung. Die Dichte der Erzählungen reiche für eine Verurteilung nicht aus, begründet der Richter.

(lol)

veröffentlicht: 9. August 2023 10:26
aktualisiert: 9. August 2023 10:26
Quelle: ZüriToday

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