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Kanton Zürich

Mann landet wegen Penisring im Spital und verklagt Retter

Sex-Panne

Mann aus Horgen landet wegen Penisring im Spital und verklagt Retter

· Online seit 07.06.2024, 10:31 Uhr
Vor sieben Jahren musste die Feuerwehr ausrücken, um das Glied eines Mannes aus einem Penisring zu befreien. Weil einer der Retter dabei ein Foto machte, klagt der Mann aus Horgen den Feuerwehrmann nun an.
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Dass ein kleiner, intimer Moment plötzlich grosses Aufsehen erregen kann, zeigt das Beispiel eines Mannes aus Horgen. Er bediente sich eines Penisrings und konnte diesen später nicht mehr entfernen. Weil einer der Helfer bei der Befreiung ein Foto gemacht hatte, klagt der Patient diesen nun an.

Penisring bleibt stecken

Vor sieben Jahren wurde aus dem erotischen Spiel ein Einsatz für die Feuerwehr. Am 11. Juni 2017 liess sich ein Patient ins Seespital Horgen einliefern. Wie der «Blick» schreibt, steht in der Anklageschrift, dass der damals 30-jährige Mann seinen Penisring nicht mehr abstreifen konnte.

Selbst das medizinische Fachpersonal vor Ort war ratlos und rief die Feuerwehr zu Hilfe. Weil die Mannschaft der Stützpunktfeuerwehr Horgen nicht über die nötigen Gerätschaften verfügte, boten sie die Zürcher Blaulicht-Organisation Schutz und Rettung auf. Einer der Feuerwehrleute rückte mit dem nötigen Gerät aus.

Foto war für Schulung gedacht

Der Feuerwehrmann habe vor der Entfernung ein Foto der angespannten Situation gemacht. Wie der «Blick» schreibt, habe er die Situation für interne Schulungen festgehalten. Für den Retter endet die Aktion vor Gericht.

Der Patient klagt dagegen, dass die Situation fotografiert wurde. Die Angeklagten hätten wissen müssen, dass sie dazu keine Berechtigung hätten. Eine Erlaubnis habe er ihnen dazu nicht erteilt und fordert eine Verurteilung wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Freispruch gefordert

Die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft Limmattal Albis fordern einen Freispruch. Die Verhandlung findet am Freitag vor dem Richter und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ob der Kläger anwesend sein wird, ist unklar. Die Angeklagten wollten vor der Verhandlung keine Stellung nehmen, schreibt «Blick» weiter.

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(roa)

veröffentlicht: 7. Juni 2024 10:31
aktualisiert: 7. Juni 2024 10:31
Quelle: ZüriToday

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