Quelle: TeleZüri, Sendung vom 28.11.2017
Im Wesentlichen hat das Obergericht gewisse Umstände bei der Bemessung der Höhe der Busse nicht berücksichtigt, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil schreibt. Die im August 2022 festgelegte Busse von rund 3,1 Millionen Franken könnte nach den Erwägungen der Lausanner Richter höher ausfallen.
In einem Punkt hat das Bundesgericht sowohl die Beschwerde von Schwarzenbach als auch des Bundesamts gutgeheissen. So hat sich das Obergericht nicht ausreichend zur langen Verfahrensdauer geäussert, diese Tatsache jedoch als strafmindernd berücksichtigt.
Im vorliegenden Verfahren geht es um den Import von Kunstwerken in den Jahren 2009 bis 2013. Schwarzenbach meldete die Einfuhr in die Schweiz nicht oder nicht korrekt an und hinterzog damit die geschuldete Mehrwertsteuer. Der 75-jährige Financier ist seit Jahren in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
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(osc/sda)