Dolder-Besitzer Urs Schwarzenbach blitzt beim Bundesgericht ab
Gegen den Besitzer des Zürcher Hotels Dolder Grand erging schon im Januar 2016 eine Sicherstellung. Es ging darum, Schulden in der Höhe von 65 Millionen Franken bezüglich direkter Bundessteuer zu begleichen. Weil Schwarzenbach damals seinen Wohnsitz im Ausland hatte, ging dieser Arrestbefehl an diverse Betreibungsämter. Diese führten die Sicherstellung durch.
2021 erging erneut ein Arrestbefehl über 65 Millionen Franken. Kunstsammler Schwarzenbach, der mittlerweile seinen Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegt hatte, klagte dagegen, dass dem Betreibungsamts Maloja der Lead bei der Sicherstellung übertragen wurde. Das Kantonsgericht Graubünden wies seinen Rekurs im September 2022 ab, Schwarzenbach zog ans Bundesgericht.
Ähnliches Verfahren verloren
In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht zwar fest, dass das Gesetz nicht ausdrücklich vorsieht, dass ein ausserkantonales Betreibungsamt in solchen Fällen zuständig sein kann. Es handle sich dabei um eine ungewollte Gesetzeslücke.
Doch erst kürzlich habe das höchste Gericht anerkannt, dass Arrestbefehle für die ganze Schweiz gültig seien. Dies bedinge, dass ein verantwortliches Betreibungsamt für den koordinierten Vollzug bestimmt werde. Bei diesem Verfahren im Frühling 2022 ging es ebenfalls um Schwarzenbach.
Damals erging ein Arrestbefehl für 140 Millionen Franken. Das Zürcher Steueramt hatte auch in diesem Fall dem Betreibungsamt Maloja den Lead übertragen, um die Vermögenswerte sicherzustellen.
In diverse Verfahren verwickelt
Das Bündner Kantonsgericht liess verlauten, nicht über die Zulässigkeit des Vorgehens bestimmen zu können. Dies liege in der Kompetenz der Zürcher Steuerbehörden. Das Bundesgericht stützt nun den Entschied der Kantonsrichter.
Gegen Schwarzenbach laufen seit 2012 diverse Verfahren. Ihm wird unter anderem von den Zollbehörden Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit dem Import von Kunstwerken vorgeworfen. Dabei kam es auch zur Durchsuchung des Dolder Grand und dem Einzug von Kunstwerken.
(sda/gin)