Zürcher ÖV

Im Zug spontan in die erste Klasse wechseln? Das kann teuer enden

02.05.2023, 08:37 Uhr
· Online seit 27.04.2023, 19:08 Uhr
Nach einem Event fahren vier Zürcherinnen und Zürcher mit der S-Bahn nach Hause. Der Zug ist pumpevoll, deshalb sitzen die Freunde mit dem Zweit-Klass-Billet in die erste Klasse. Ein SBB-Angestellter sagte ihnen zuvor, dass dies erlaubt sei. Die Heimfahrt wird aber teurer als gedacht.
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Es sollte ein heiterer Abend mit viel Gelächter und guter Stimmung werden. Céline, Julia, Alain und Fabrice besuchen eine Comedy-Show in «The Hall» in Dübendorf.

Nach Show-Ende steigen die vier Zürcherinnen und Zürcher in Stettbach in die S12 nach Zürich Altstetten. Die Waggons sind aufgrund der Show überfüllt. Sogar die Gänge sind «tätschvoll», wie Céline erzählt. Anstatt sich in die Menschenmasse zu quetschen, sitzen die Vier, die alle ein gültiges Zweit-Klass-Billet besitzen, in die leere erste Klasse.

Julia erklärt der Gruppe nochmals ausdrücklich, weshalb sich niemand Sorgen machen muss wegen der Tickets: «Das ist erlaubt. Alain und ich haben das kürzlich bei einem SBB-Angestellten nachgefragt, weil wir wussten, dass die Züge über Ostern voll sein werden. Er hat uns gesagt, dass man ohne Klassenwechsel in der ersten Klasse mitfahren kann und wenn man Glück hat, kontrolliert niemand die Billete. Sollte eine Kontrolle durchgeführt werden, kann man immer noch spontan den Klassenwechsel kaufen.»

Kein Raum für Diskussion

So sitzen alle unbekümmert in der ersten Klasse, bis dann drei Kontrolleure an der Hardbrücke in den Zug einsteigen. Sie kommen direkt auf die vier Personen zu und prüfen das Billet. Daraufhin verlangen sie einen Ausweis und stellen eine Busse aus, weil kein Klassenwechsel gelöst wurde. Alain erklärt den Kontrolleuren, dass sie von einem SBB-Angestellten so informiert wurden. Aber die Kontrolleure bleiben streng. Keine Diskussion, keine Kulanz. Die Busse von 75 Franken wird sofort gedruckt.

«Die Kontrolleure haben gesagt, der Arbeitskollege sei in diesem Fall inkompetent und wir seien selbst verantwortlich, uns vor der Fahrt zu informieren, was wie gültig ist», sagt Alain gegenüber ZüriToday. «Die Kontrolleure waren sehr unkooperativ», erzählt Céline. «Sie haben voll abgeblockt und waren überhaupt nicht einsichtig.» Julia sagt, sie hätten vermeintlich korrekt gehandelt. «Das ist einfach völlig rücksichtslos und sehr unsympathisch, wie mit uns umgegangen wurde.»

Regionaler und interregionaler Verkehr

Fahrgäste müssen gemäss gesetzlicher Regelung vor Zugabfahrt einen gültigen Fahrausweis besitzen, erklärt Lucia Frei vom Zürcher Verkehrsverbund ZVV. «Dementsprechend ist auch der Klassenwechsel vor Fahrtantritt, beziehungsweise vor Einstieg in die erste Klasse, zu lösen.» Die SBB bestätigen das: «Ohne vorher gelösten Klassenwechsel werden Reisende in der ersten Klasse als Reisende mit teilgültigem Fahrausweis betrachtet», schreibt Mediensprecherin Fabienne Wittwer.

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch im Fernverkehr, wo jeder Zug kontrolliert wird. Jedoch besteht hier laut ZVV und SBB eine Ausnahme. Frei führt aus: «Ein Klassenwechsel kann gegen einen zusätzlichen Aufpreis auch beim Zugpersonal gekauft werden.» Aha. Die vier Zürcherinnen und Zürcher wurden tatsächlich falsch informiert. Nur im Fernverkehr kann man den Klassenwechsel spontan lösen.

Die Busse ist geschrumpft

ZVV und SBB raten, sich beim zuständigen Servicecenter, in diesem Fall Bereich Einnahmen, zu melden. Das hat Alain am nächsten Morgen bereits in Angriff genommen. Er erklärt die Situation am Telefon. Stornieren könne man die Busse nicht, es sei schliesslich ein Fehlverhalten gewesen, erzählt Alain. «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht», so der Zürcher. Die SBB-Angestellte sei aber nett gewesen.

Die Angestellte hat Alains Busse kulanterweise auf 35 Franken reduziert, weil es sein erstes Vergehen war. Ob die drei anderen die gleiche Milderung erhalten, ist noch unklar. Wenn man mit der Einschätzung des Servicecenters nicht einverstanden ist, rät der ZVV, sich an die unabhängige Ombudsstelle des Kantons Zürich zu wenden.

veröffentlicht: 27. April 2023 19:08
aktualisiert: 2. Mai 2023 08:37
Quelle: ZüriToday

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