Zürich

Junge Frauen fahren Zug mit GA von Kolleginnen und werden gebüsst

Verurteilt

Junge Frauen fahren Zug mit GA von Kolleginnen und werden gebüsst

16.04.2023, 19:47 Uhr
· Online seit 16.04.2023, 19:30 Uhr
Anstatt einer Gratisfahrt gabs einen Strafbefehl. Für mehrere junge Frauen endet der Freundschaftsdienst des GA-Ausleihens mit einem Eintrag im Strafregister. Alle Fälle werden von den SBB angezeigt.
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Die Gesten dürften nett gemeint gewesen sein, geendet haben sie jedoch mit einem Strafbefehl für alle Beteiligten.

Routine-Billetkontrolle im Zug zwischen Winterthur und Bern: Eine 29-Jährige weist sich dabei mit einem GA aus. Soweit so normal. Das Generalabonnement, das sie dem Kontrolleur zeigt, ist jedoch nicht ihr eigenes, sondern dasjenige ihrer Kollegin.

Eine andere junge Frau erwischen die SBB einige Monate später, im September 2022. Auch die heute 23-Jährige war mit dem GA einer Kollegin unterwegs.

Konsequente Verzeigung

Die jungen Frauen mussten sich vor der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verantworten, weil sie von den SBB angezeigt wurden. «Wir bringen alle Fälle konsequent zur Anzeige», sagt ein SBB-Sprecher gegenüber ZüriToday. Wie viel solche Fälle es gibt, ist unklar. Die SBB wollten auf Anfrage keine Zahlen nennen.

Geldstrafen und Bussen

Die beiden jungen Frauen, die mit dem GA der Kolleginnen unterwegs waren, wurden zu Geldstrafen von 20 Tagessätzen à 70 respektive 110 Franken verurteilt. Die Bemessung der Tagessätze richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Verurteilten. Diese Strafen müssen sie aber nur bezahlen, falls sie innerhalb der Probezeit von zwei Jahren wieder straffällig werden. Ausserdem erhalten sie eine Busse von 400 respektive 500 Franken. Dazu kommen bei beiden Verfahrensgebühren von je 800 Franken.

Verurteilt wurde auch eine 26-jährige Ostschweizerin. Sie hatte der Kollegin das auf ihren Namen lautende GA übergeben. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Gehilfenschaft zur Fälschung von Ausweisen. Dafür kassiert die Ostschweizerin eine Strafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 300 Franken. Dazu kommen ebenfalls die Verfahrensgebühren.

Dies geht aus den Strafbefehlen hervor, die ZüriToday einsehen konnte. Alle Strafbefehle sind rechtskräftig.

veröffentlicht: 16. April 2023 19:30
aktualisiert: 16. April 2023 19:47
Quelle: ZüriToday

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