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Kanton Zürich

Brand in Bassersdorf: Büsi-Retter muss Strafe zahlen

Bassersdorf

Fahrlässig Brand verursacht – Büsi-Retter verurteilt

· Online seit 08.04.2024, 05:51 Uhr
Ein Autobrand hat im vergangenen Sommer in Bassersdorf grossen Schaden verursacht. Wenige Wochen alte Büsis konnten nur knapp von ihrem Besitzer Gerardo vor den Flammen gerettet werden. Nun wurde dieser jedoch verurteilt. Er hatte den Brand selbst fahrlässig verursacht.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

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«Meinen Büsis geht es wieder gut», erzählt Gerardo am Telefon mit ZüriToday. Im Sommer letzten Jahres brannte es direkt vor seiner Haustür. Sein Auto und der Unterstand, wo es parkiert war, brannten komplett ab. Seine kleinen Büsis konnte der Mann aus Bassersdorf vor den Flammen und dem Rauch gerade noch retten.

Brandursache: Matratze unter dem Auto

Den Brand ausgelöst hatte gemäss Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, eine Matratze im Autounterstand. Diese befand sich laut Gerardo seit mehreren Jahren im Unterstand. Am fraglichen Freitag im Juni 2023 lag sie jedoch plötzlich auf dem Boden.

Als Katzenbesitzer Gerardo um 9.30 Uhr nach Hause kam, parkierte er seinen Fiat im Unterstand. Dabei fuhr er über die Matratze. Ein verhängnisvoller Fehler. Drei Stunden später stand das Auto und der Unterstand in Vollbrand. Die Matratze hatte sich entzündet und alles in Brand gesteckt.

Der Sachschaden an der Liegenschaft belief sich gemäss der Untersuchung auf mehrere 10'000 Franken. Allein der Schaden am Haus betrug rund 20'000 Franken.

900 Franken Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte Gerardo nun wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft, eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätze à 30 Franken; total also 900 Franken. Diese Geldstrafe muss er jedoch nur bezahlen, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Ausserdem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen. «Ich bin einfach froh, dass alles vorbei ist», sagt Gerardo über die ganze Angelegenheit. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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veröffentlicht: 8. April 2024 05:51
aktualisiert: 8. April 2024 05:51
Quelle: ZüriToday

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zueritoday@chmedia.ch