Quelle: TeleZüri / Mann stirbt in Uster bei Messerdrama nach Geburtstagsparty / Beitrag vom November 2022
Das Obergericht Zürich ging im vorliegenden Fall von einer ausreichend ernsthaften und unmittelbaren Wahrscheinlichkeit für neue schwere Gewaltverbrechen aus. Dies ist mit Bundesrecht vereinbar, hält das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid fest.
Dabei durfte das Obergericht namentlich der im psychiatrischen Gutachten festgestellten «mittelgradigen» Rückfallgefahr Rechnung tragen, schreibt das Bundesgericht.
Ebenso berücksichtigte es zurecht die gutachterlich diagnostizierte psychische Auffälligkeit und Unberechenbarkeit des Beschwerdeführers, die besondere Brutalität des von ihm unbestrittenermassen verübten Tötungsdeliktes und seine auffällige Vorliebe für Waffen - insbesondere Messer, Schlagstöcke und Elektroschockgeräte.
Gewalt und Suchtmittel
Die Vorinstanz zog bei ihrem Entscheid auch die vom Beschwerdeführer in Internet-Chats geäusserte weitere Gewaltbereitschaft, seine Affinität für sadistische Darstellungen von brutaler Gewalt und die Anzeichen für eine massive Suchtmittelproblematik heran.
Die vorliegend zu befürchtenden schweren Gewaltverbrechen sind laut Bundesgericht unmittelbar sicherheitsgefährdend - sowohl im Sinne der altrechtlichen Praxis als auch im Lichte des neuen Rechts, das seit Anfang 2024 gilt.
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Zu der tödlichen Auseinandersetzung kam es Ende November 2022 in den frühen Morgenstunden. Der Beschwerdeführer zückte damals unvermittelt eine Stichwaffe und verletzte das Opfer schwer. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmassnahmen starb der Niedergestochene noch vor Ort.
(sda/osc)