Zürich
Kanton Zürich

44-jähriger Italiener wird wegen Vergewaltigung des Landes verwiesen

Schuldspruch

Zürcher Obergericht verweist Vergewaltiger (44) des Landes

· Online seit 18.04.2024, 08:19 Uhr
Ein in der Schweiz geborener Italiener wurde 2023 wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Nachdem er gegen das Urteil Berufung erhoben hat, setzte das Gericht einen siebenjährigen Landesverweis obendrauf.
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Gemäss Anklageschrift hat ein mittlerweile 44-jähriger Italiener im Jahr 2017 eine Frau in einer Tiefgarage vergewaltigt. Die beiden hatten sich auf einer Online-Plattform kennengelernt und verabredet. Nach dem Treffen in einem Zürcher Restaurant fuhren die beiden zur besagten Garage. Die beiden haben sich im Auto geküsst.

Vergewaltigung war Thema bei Psychiaterin

Zum Sex soll es später neben dem Auto gekommen sein. Dieser war laut Anklage nicht einvernehmlich. Die Frau habe sich nicht gross wehren können, weil sie dem Angeklagten körperlich unterlegen war. Drei Jahre nach der Tat, im August 2020, zeigte die Frau den Mann an. Wie «20 Minuten» schreibt, sei der Beschuldigte aus allen Wolken gefallen, als er zur Einvernahme aufgeboten wurde. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Frau habe sich von der MeToo-Bewegung inspirieren lassen.

Die Vergewaltigung soll erst bei einer Therapie bei einer Psychiaterin Thema gewesen sein. «Im Bericht wird festgehalten, dass die Privatklägerin den Geschlechtsverkehr ‹eigentlich› nicht gewollt habe», zitierte der Anwalt aus einem Bericht einer Frauenärztin. Diese hatte das Opfer mehrere Wochen nach dem Vorfall untersucht und einen HIV-Test gemacht.

Staatsanwalt forderte bereits Landesverweis

Der Anwalt stellt in Frage, wie denn sein Mandant gewusst haben soll, dass die Frau den Akt nicht gewollt habe, wenn diese selber erst später realisiert habe, dass sie offenbar vergewaltigt wurde.  Das Gericht hatte den Mann im Januar 2023 mit einer teilbedingten Haftstrafe schuldig gesprochen.

Der Staatsanwalt forderte eine siebenjährige Landesverweisung, da Vergewaltigung ein schweres Delikt ist. Von dem Verweis wurde abgesehen, weil ein persönlicher, schwerer Härtefall vorliege. Der Beschuldigte ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Ausserdem lebt er in einer festen Beziehung und geht einem gutbezahlten Job im Finanzbereich nach.

Frage nach Einbürgerung

Der Beschuldigte bestritt, die Tat begangen zu haben. Er gab an, dass sie intensiven und wilden Sex gehabt hätten. Dies hätten beide so gewollt. Eine Erklärung dafür, wieso er den Chatverlauf mit der Frau gelöscht habe und es nicht, wie vereinbart, zu einem weiteren Treffen kam, konnte er nicht bieten. Der Staatsanwalt stellte weiter in Frage, wieso sich der Italiener nie habe einbürgern lassen.

Das Zürcher Obergericht orientierte sich bei seinem Schuldspruch an der Forderung des Staatsanwaltes. Von der teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten sind zehn zu vollziehen. Zusätzlich kommt die Landesverweisung zum Zug. «Die Aussagen des Opfers sind glaubhaft, es gibt kein Motiv für eine Falschbeschuldigung», heisst es. Das Obergericht hält fest, dass es sich zwar um einen Härtefall handle, das öffentliche Sicherheitsinteresse aber überwiege.

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(roa)

veröffentlicht: 18. April 2024 08:19
aktualisiert: 18. April 2024 08:19
Quelle: ZüriToday

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