Zürich
Kanton Zürich

24-Jähriger gibt sich als Frau aus und erpresst Sugardaddys

Sextreffen vereinbart

24-Jähriger gibt sich als Frau aus und erpresst Sugardaddys

30.04.2024, 07:47 Uhr
· Online seit 30.04.2024, 07:45 Uhr
Auf einschlägigen Plattformen gab sich ein junger Vater als junge Frau aus. Ziel war es, «Sugardaddys» zu erpressen. Vor dem Bezirksgericht Horgen zeigte er sich geständig und wurde verurteilt.
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Ein junger Vater gab sich 2022 auf einschlägigen Sugardaddy-Plattformen als junge Frau aus. Er beabsichtigte, die Männer, die sich mit seinem jungen Pseudonym treffen wollten, zu erpressen. An einem Abend im September sollte es zu einem ersten solchen Treffen kommen.

Mit Schraubenzieher bedroht

Am Bahnhof Burghalden in Richterswil sollte sich «Sara» mit dem Mann aus dem Chat treffen. Es sei auch ein «Liebeslohn» von 200 Franken vereinbart worden, schreibt die «Zürichsee-Zeitung».

Statt auf das junge Mädchen traf der Freier aber auf den grossen, muskulösen Mann. Dieser trat mit einem Schraubenzieher an ihn heran und verlangte die Herausgabe der 200 Franken. Insgesamt sind in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vier Vorfälle dokumentiert. Alle haben den Ursprung in einem Chat auf derselben Sugardating-Plattform.

Keine Skrupel bei Schutzalter

Wie alt, dass der Beschuldigte vorgegeben habe zu sein, geht aus der Anklage nicht hervor. Beim Namen wechselte er zwischen Sara, Susanne oder Lajla. Sein Ziel war es immer, die Männer zu einem Treffen zu bewegen und Geld zu erpressen. Bei einem Treffen forderte der Beschuldigte 10'000 Franken. Sollte der Mann das Geld nicht liefern, würde er dessen Frau verraten, dass sich ihr Mann zu Sextreffen verabrede.

Einem anderen Mann drohte er, als vermeintlich grosser Bruder eines noch minderjährigen Mädchens, Strafanzeige einzureichen. Für sein Stillschweigen verlangte er 500 Franken. Einige der «Sugardaddys» schreckt das Schutzalter von 16 Jahren nicht ab. Kürzlich musste sich ein 35-jähriger Mann vor dem Bezirksgericht Affoltern verantworten, weil er Sex mit einer 14-Jährigen hatte.

Erpresser ist Vater

Der Erpresser muss sich nun wegen Raub, versuchtem Raub und mehrfacher räuberischer Erpressung verantworten. Zu einer tatsächlichen Geldübergabe kam es nur einmal in dem erwähnten Fall in Richterswil.

Aus welchem Grund der junge Mann das Geld benötigte und sich gerade diese Plattform aussuchte, ist nicht geklärt. Es ist möglich, dass er annahm, dass die Männer dies aus Scham nicht zur Anzeige bringen würden. Möglicherweise dachte sich der Vater einer kleinen Tochter aber auch, dass sie es verdient hätten.

Bedingte Freiheitsstrafe aber kein Landesverweis

Der 24-Jährige zeigt sich geständig. Darum haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Der Mann wurde zu 10 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt Diese muss er nur absitzen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Von einer Landesverweisung wurde abgesehen. Weil der Mann in der Schweiz geboren wurde und hier zur Schule ging sowie eine Lehre absolvierte, liege hier ein Härtefall vor. Bei Raub handelt es sich um eine Katalogtag, die seit 2016 eigentlich mit einem obligatorischen Landesverweis geahndet wird.

Diese Einschätzung könnte allerdings revidiert werden, wenn sich der Mann einer weiteren Katalogtat schuldig machen würde. Dies hielt die vorsitzende Richterin entsprechend fest.

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(roa)

veröffentlicht: 30. April 2024 07:45
aktualisiert: 30. April 2024 07:47
Quelle: ZüriToday

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