Im Frühjahr 2020 hatte ein zu jenem Zeitpunkt 15-Jähriger aus dem Bezirk Meilen einen anderen Jugendlichen mit einem Taschenmesser angegriffen. Er stach dem Opfer mehrfach in den Rücken und die Brust. Auch dessen Gesicht habe er getroffen, schreibt der «Tages-Anzeiger».
269 Tage hat er schon abgesessen
Das Opfer habe diverse, aber keine lebensbedrohlichen Schnitt- und Stichverletzungen erlitten. Dennoch verurteilte das Jugendgericht den heute volljährigen Täter wegen eventual-vorsätzlicher versuchter Tötung. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr – die Höchststrafe für Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 269 Tage hat er aber bereits abgesessen, die Netto-Haftzeit beträgt folglich noch rund drei Monate.
Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 300 Franken zahlen.
Verhalten macht weitere Massnahmen aussichtslos
Nebst der Messerstecherei wurde der Mann auch wegen anderen Delikten verurteilt. Die Anklageschrift umfasste über 30 Vorfälle in insgesamt 17 Deliktsarten, darunter Vergehen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.
Auf die Anordnung einer Schutzmassnahme habe das Jugendgericht verzichtet, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter, und zwar wegen «fehlender Massnahmefähigkeit». Schon seit Jahren hätten die Betreuungen des Jugendlichen in diversen Institutionen nicht gefruchtet. Die Massnahmen seien immer am «renitenten Verhalten» des Jungen gescheitert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien können es ans Obergericht weiterziehen.
(mhe)