Frau (20) schickt Polizei als Weckdienst zu Wohnblock in Schlieren
Sonntagmorgen, kurz vor sieben, eine Zeit, zu welcher viele Menschen schlafen. Eine Familie in Schlieren wurde zu Beginn des Jahres aber um diese Uhrzeit aus dem Schlaf gerissen. Von der Polizei. Völlig unbegründet, wie sich kurz darauf herausstellte.
Eskalierender Streit in der Wohnung
Um 06.58 ging bei der Notrufzentrale der Kantonspolizei Zürich die Meldung ein, dass in einer Wohnung im Zentrum Schlierens ein Streit im Gange sei und dieser zu eskalieren drohe. Die ausgerückten Polizisten konnten vor Ort an besagter Adresse keinen Streit feststellen. Falscher Alarm also.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die junge Frau, welche den Streit meldete, zu diesem Zeitpunkt über 15 Kilometer Luftlinie entfernt war. Einziges Ziel des Anrufes war es, die Familie im Schlaf zu stören, wie aus dem Strafbefehl, den ZüriToday einsehen konnte, hervorgeht. Weshalb die Frau der Familie einen Schrecken einjagen wollte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Geldstrafe wegen falschem Alarm
Wegen des falschen Alarms wurde die heute 20-jährige Frau per Strafbefehl verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland bestraft die Arbeitslose mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätze à 30 Franken. Dies entspricht total 3600 Franken. Dazu muss die junge Frau für die entstandenen Verfahrenskosten von 800 Franken aufkommen.
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