Exhibitionismus

IV-Rentner (33) masturbiert in S-Bahn in Dietikon vor Frau

· Online seit 16.10.2023, 07:01 Uhr
Ein 33-jähriger IV-Rentner hat im März 2023 in der S17 in Dietikon seinen Penis entblösst. Er masturbierte und starrte dabei eine Frau im gegenüberliegenden Abteil intensiv an. Was die Polizei in solchen Situationen rät.
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Es ist ein Nachmittag Mitte März: Ein 33-jähriger IV-Rentner steigt in die S17 ein und setzt sich an einen Fensterplatz in einem Viererabteil. Ihm schräg gegenüber, im anderen Viererabteil, sitzt eine Frau.

Mann masturbierte «bewusst und gewollt»

Auf der Höhe der Haltestelle Schöneggstrasse in Dietikon entblösst der Mann seinen erigierten Penis und beginnt sich mit seiner rechten Hand zu befriedigen. Währenddessen starrt er die Frau eingehend an, wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis steht.

Die Frau bemerkt, dass der Mann masturbiert, was dieser laut der Staatsanwaltschaft bezweckt hatte. Er habe die Handlung bewusst und gewollt vorgenommen, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, heisst es weiter.

Opfer weisen sich selbst die Schuld zu

Wer im ÖV von einem Exhibitionisten belästigt wird, solle diesen sofort ansprechen, erklärt Ralph Hirt, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, gegenüber ZüriToday. Und zwar so laut, dass die Mitreisenden es mitbekommen. Was, wenn sich die belästigte Person nicht traut, den Exhibitionisten anzusprechen? «Lautstark die Mitreisenden auf die Situation aufmerksam machen», sagt Hirt. Ausserdem sollen Opfer die Polizei benachrichtigen und eine möglichst exakte Personenbeschreibung abgeben.

Personen, welche eine Tat beobachten, rät Hirt, auf Distanz zu bleiben und ebenfalls die Polizei zu informieren.

Wer von einem Exhibitionisten belästigt wird, weist sich oftmals selbst die Schuld zu, wie Fedor Bottler von der Opferberatung Zürich auf Anfrage erklärte. Opfer könnten traumatisiert werden: «Ein solches Erlebnis kann das eigene Sicherheitsgefühl beeinträchtigen.»

Geldstrafe und Busse

Der IV-Rentner in Dietikon hat sich mit seiner Handlung des Exhibitionismus schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt (1800 Franken). Zudem muss er eine Busse von 350 Franken zahlen sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken übernehmen. Zahlt er die Busse nicht, muss er eine Freiheitsstrafe von vier Tagen absitzen. Der Strafbefehl wurde nicht angefochten und ist damit rechtskräftig.

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55 Prozent der Straftaten nicht aufgeklärt

Im Jahr 2022 wurden im Kanton Zürich 184 Exhibitionismus-Straftaten verübt. Davon wurden 55 Prozent aufgeklärt. Die Aufklärungsrate ist somit tiefer als bei Pornografie (92 Prozent) oder Vergewaltigung (81 Prozent). Dies liegt laut Kapo-Sprecher Ralph Hirt daran, dass die Exhibitionisten oftmals schon verschwunden sind, wenn die Einsatzkräfte ausrücken. Deshalb sei eine genaue Personenbeschreibung auch so wichtig, betont Hirt.

Exhibitionismus und sexuelle Belästigung sind Antragsdelikte – anders als etwa Vergewaltigungen. Das heisst, die geschädigte Person muss innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Geschieht das nicht, wird die Polizei auch nicht aktiv.

veröffentlicht: 16. Oktober 2023 07:01
aktualisiert: 16. Oktober 2023 07:01
Quelle: ZüriToday

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