Gierige Goldsucher missachten Naturschutz – Kanton Zürich reagiert
Auf der Jagd nach kleinen, funkelnden Goldstücken scheint bei manchen Menschen die Rücksichtnahme auf die Umwelt auf der Strecke zu bleiben. So zumindest könnte man die neuen Vorschriften interpretieren, welche das kantonale Amt für Landschaft und Natur (ALN) für das Goldwaschen in Zürich erlässt. In den letzten Jahren sei es durch die Suche nach dem Edelmetall zu mehreren Gewässerschädigungen gekommen, zitiert der «Landbote» ein Infoblatt des ALN.
Reusen und Pumpen brauchen eine Bewilligung
Bis anhin mussten sich Goldwäscherinnen und -wäscher an zeitliche und örtliche Verbote halten. Wer mit mehr als bloss einer Schüssel nach dem Edelmetall suchte, brauchte ausserdem eine Bewilligung. Neu sind nur noch gewisse Flussabschnitte der Thur, der Töss, des Rheins und des Fuchslochbaches zum Goldwaschen freigegeben.
Umgegrabene Bereiche an Flussufern und Bachbeeten machten den Kanton auf unerlaubtes Verhalten der Goldsuchenden aufmerksam. Nicht alle, die Pumpen, Reusen oder Rinnen verwenden, holen eine entsprechende Bewilligung ein, bestätigt Sepp Niederberger, Co-Präsident bei der Schweizerischen Goldwäschevereinigung. Mit der zunehmenden Popularität des Hobbys gebe es auch immer mehr unvernünftige Goldsuchende.
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Fische dürfen nicht gestört werden
Neben der Wahl des verwendeten Werkzeuges gilt es auch eine Schonzeit zu beachten. Von Oktober bis April ist Goldwaschen nicht erlaubt, da Forellen in dieser Zeit laichen. Im Rhein und in der Thur gilt neu eine verlängerte Schonzeit bis Mitte Juni zum Schutz von Äschen und Nasen. Gänzlich verboten ist das Goldwaschen in Naturschutzgebieten.
(lba)