Bülach

Gericht verurteilt Bankomatensprenger zu mehr als 5 Jahren Gefängnis

13.06.2023, 18:11 Uhr
· Online seit 13.06.2023, 06:55 Uhr
Das Bezirksgericht Bülach hat einen 47-jährigen Mann wegen der Sprengung eines Geldautomaten in Dietlikon im August 2021 verurteilt. Der Kosovare muss für 5 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis. Nach der Freiheitsstrafe wird der Mann die Schweiz für 14 Jahren verlassen müssen.
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Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der 47-Jährige an der Bankomatensprengung am 31. August 2021 bei einem Einkaufszentrum in Dietlikon beteiligt war, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag bei der Urteilseröffnung sagte. Wer der Komplize des Mannes war, ist nicht bekannt. Auf den Aufnahmen von Überwachungskameras war jedoch eine zweite Person zu sehen.

Die Täter drangen am 31. August 2021 in Dietlikon in einen Garagenbetrieb in der Nähe des Bankomaten ein, um dort ein Schweissgerät zu stehlen. Die Gase des Geräts leiteten sie in den Bankomaten und brachten das Gemisch zur Explosion.

Hoher Sachschaden, keine Beute

Dabei entstand zwar beträchtlicher Sachschaden in der Höhe von fast 70'000 Franken – an die Kassetten mit dem Geld, die im Sockel des Bankomaten steckten, kamen sie jedoch nicht heran. Die Täter flüchteten ohne Beute. Die DNA-Spuren des Beschuldigten fanden die Ermittler an Drehverschlüssen der Gasflaschen der Schweissanlage.

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Mann für weitere Taten, die ihm zur Last gelegt wurden, etwa Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz.

Zudem soll er den Migrationsbehörden im Zusammenhang mit seiner Aufenthaltsbewilligung verschwiegen haben, dass er in Albanien wegen Drogenhandels zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

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Von einigen vergleichsweise geringfügigen Vorwürfen wurde er freigesprochen. So hielt es das Gericht etwa für nicht erwiesen, dass er in einer Indoor-Anlage Hanf gezüchtet haben soll.

Die rund eineinhalb Jahre, die der Mann bis zur Verhandlung bereits im Gefängnis verbrachte, werden an die Strafe angerechnet. Da der Verurteilte bereits mehrfach vorbestraft ist und das Land schon einmal verlassen musste, wurde ein Landesverweis von 14 Jahren angeordnet. Das Maximum beträgt 15 Jahre.

Anwalt forderte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft forderte an der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten sowie eine Landesverweisung von 14 Jahren.

Der Beschuldigte sagte zu Beginn der Gerichtsverhandlung, er sei unschuldig. Danach beantwortete er keinerlei Fragen mehr. Sein Anwalt forderte einen Freispruch. Die vorliegenden Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen.

Zudem forderte der Anwalt, dass der Kosovare die Schweiz auch im Falle einer Verurteilung nicht verlassen müsse. Er leider an einer schweren Erkrankung und brauche deshalb regelmässige Behandlungen und Medikamente. Im Kosovo könne dies nicht gewährleistet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

In der Schweiz wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Bankomatensprengungen sowie Aufbruch-Versuche verzeichnet. Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) wurden alleine im vergangenen Jahr 56 Angriffe auf Bankomaten registriert.

(sda/lol)

veröffentlicht: 13. Juni 2023 06:55
aktualisiert: 13. Juni 2023 18:11
Quelle: ZüriToday

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