Eltern ziehen wegen «unzumutbar» langen Schulweges vor Gericht
Die Eltern hätten eigentlich damit gerechnet, dass ihr Sohn einem Kindergarten zugewiesen wird, zu dem er nur einen Schulweg von rund 500 Metern hat. Sie kämpften gerichtlich über mehrere Instanzen dafür, dass der Fünfjährige in ebendiese Schule gehen kann, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Das Kind habe gemäss Bundesverfassung Anspruch auf einen «zumutbaren» Schulweg, argumentierten die Eltern. Bei der Strecke über 900 Meter sei dies nicht der Fall, das Kind brauche 45 bis 90 Minuten für den Weg. Das Gericht konnte diese Einschätzung allerdings nicht nachvollziehen. Es erachtet einen Schulweg von bis zu 30 Minuten als zumutbar, was in diesem Fall auch realistisch sei.
Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut
Die Eltern störten sich jedoch nicht nur am langen Schulweg. Die Tatsache, dass zwei ältere Geschwister in die nahegelegene Schule gehen können, der jüngere Sohn jedoch nicht, stelle die Familie vor «enorme organisatorische Herausforderungen». Die Schule begründete ihre Zuteilung damit, dass sie auf ausgeglichene Klassengrössen, geografische Kriterien und die pädagogischen Bedürfnisse der Kinder achtet.
Für das Gericht ist diese Begründung nicht konkret genug. Die Schulpflege hätte genauer erklären müssen, warum sie dem Wunsch der Eltern nicht nachkommen konnte. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde deshalb gut.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
(lib)