Ehepaar betrügt Gemeinde und bezieht Renten aus der Türkei
Mit 68 respektive 78 Jahren ist das türkischstämmige Ehepaar aus Regensdorf im Rentenalter, entsprechend beziehen sie eine AHV-Rente. In ihrer Wohngemeinde erhielten die beiden ausserdem Zusatzleistungen, offenbar aber zu wenig für die beiden.
In der Türkei hatte das Ehepaar mit Aufenthaltsbewilligung B ein weiteres Konto. 283 Franken und 40 Rappen Rente bezog das Ehepaar jeden Monat aus der Türkei. Total bezogen die beiden so rund 10'000 Franken. Dies zusätzlich zu den Zusatzleistungen der Gemeinde Regensdorf. Hier bezog das Ehepaar 21'256 Franken.
Falsch-Deklaration bei der Gemeinde
Dass sie auch in der Türkei eine Rente beziehen, verheimlichte das Ehepaar in der Schweiz jedoch. Mehrfach deklarierte das Ehepaar dies auf dem Formular der Gemeinde nicht. Wie die Behörden dem betrügerischen Ehepaar auf die Schliche kamen, ist nicht bekannt. Im Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, wird dazu nichts erwähnt.
Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte die beiden vor kurzem wegen Betrugs. Die Frau und ihr Mann wurden je zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Beide Strafen wurden bedingt ausgesprochen, heisst, lässt sich das Ehepaar während der Probezeit von zwei Jahren nichts zuschulden kommen, müssen sie die 1800 Franken nicht bezahlen. Bezahlen müssen die Senioren jedoch die Bussen von je 400 Franken und die Verfahrensgebühren von je 800 Franken. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
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