Geflüchtete

Dürfen ukrainische Sozialhilfebezüger in Zürich ein Auto besitzen?

· Online seit 06.06.2023, 12:12 Uhr
Zwei SVP-Kantonsrätinnen hatten beim Regierungsrat eine Anfrage rund um die Autos von Geflüchteten gestellt. Insbesondere wollten sie wissen, wann ein Auto verkauft werden muss. Bei ukrainischen Autos lohnt sich das oft gar nicht, antwortete der Regierungsrat.
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«Autos sind grundsätzlich zu veräussern, wenn der Erlös den Vermögensfreibetrag für die massgebliche Haushaltsgrösse übersteigt», teilt der Regierungsrat auf Anfrage von Romaine Rogenmoser und Susanna Lisibach mit. Die zwei SVP-Kantonsrätinnen können nicht verstehen, dass manche Geflüchtete trotz des Bezuges von Sozialhilfe ein Auto besitzen und stellten entsprechende Fragen an den Regierungsrat, schreibt die «Limmattaler Zeitung».

Nur zugelassene Autos können verkauft werden

Für die genannte Regel gelten einige Ausnahmen. Sie gilt nicht, wenn die Person auf das Auto angewiesen ist, beispielsweise aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Ausserdem muss ein Auto zuerst eingeführt und verzollt werden, bevor es verkauft werden kann. Im Fall von Geflüchteten aus der Ukraine ergeben sich dadurch einige Hürden.

Die schweizerische Verkehrszulassung dieser Fahrzeuge ist mit grossem Aufwand verbunden, teilt der Regierungsrat mit. Teilweise sei die Zulassung auch gar nicht möglich, weil die notwendigen Dokumente fehlen. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen weder benutzt noch veräussert werden. Der Verkauf sei daher nur sinnvoll, wenn die Verkehrszulassung möglich sei.

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Erlös muss den Aufwand deutlich übersteigen

Ein Verkauf kann mittels Auflage erzwungen werden, wenn dies verhältnismässig sei und zur Verbesserung der wirtschaftlichen oder persönlichen Situation der Betroffenen beiträgt. Der Verkaufserlös soll die Kosten bei einer allfälligen Einfuhr ausserdem deutlich übersteigen.

Für Romaine Rogenmoser ist die Antwort des Regierungsrates unbefriedigend. Sie sieht darin eine Ungleichbehandlung von von Schweizer Sozialhilfeempfängern und Geflüchteten aus der Ukraine. «Das ist eine Verarschung und Diskriminierung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.»

Im Kanton Zürich lebten am 31. März 11'418 Geflüchtete aus der Ukraine. Rund 85 Prozent von ihnen beziehen Sozialhilfe. Wie viele von ihnen ein Fahrzeug besitzen, weiss der Kanton nicht.

(lba)

veröffentlicht: 6. Juni 2023 12:12
aktualisiert: 6. Juni 2023 12:12
Quelle: ZüriToday

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