Untersuchungen laufen

Datenskandal bei Zürcher Justiz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

07.12.2022, 16:26 Uhr
· Online seit 06.12.2022, 17:05 Uhr
Am Dienstagmorgen hat Justizdirektorin Jacqueline Fehr über den Datenskandal informiert. Gewisse Fragezeichen bleiben aber: Sind Daten nach wie vor im Umlauf? Und was geschieht mit den Verantwortlichen? Wir liefern die wichtigsten Antworten.
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Jacqueline Fehr (SP), Vorsitzende der Justizdirektion, hat am Dienstagmorgen Stellung zum letze Woche publik gewordenen Datenskandal genommen. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass ein strafrechtliches Fehlverhalten geprüft wird. Was passiert ist und was jetzt noch passieren kann – hier kommt die Übersicht.

Die Ausgangslage: Was ist genau geschehen?

Sensible Informationen und Daten der Zürcher Justiz sind während mehrerer Jahre, wahrscheinlich zwischen 2006 und 2012, regelmässig im Drogen- und Rotlichtmilieu gelandet. Bei den Entsorgungen von Computern und Festplatten der Zürcher Justizdirektion wurden jeweils ungelöschte oder einfach wieder herstellbare Daten entdeckt. Diese wurden dann gehortet, weiterverkauft oder missbraucht.

Verantwortlich dafür, dass dieses Datenleck nun ans Licht kommen konnte, ist Milieu-Anwalt Valentin Landmann. Sein Mandant Roland Gisler, Betreiber des berüchtigten Neugasshofs, hatte im Zuge eines Gerichtsfalls 20 Festplatten der Zürcher Justizdirektion dem Gericht übergeben. Gisler hatte diese von seinem Bruder erhalten, der für die Entsorgungen zuständig war.

Sind gewisse Daten noch im Umlauf? Und wenn ja, wie viele?

«Das genaue Ausmass des Schadens kennen wir nicht», sagt die Justizdirektorin des Kantons Zürich, Jacqueline Fehr, eingangs der Pressekonferenz am Dienstagmorgen. «Wir wissen nicht, ob noch viel Ungemach droht.» Folglich ist auszugehen, dass Daten noch im Umlauf sind.

Wessen Daten das sind, lässt sich allerdings nicht sagen – wo beziehungsweise in wessen Händen sie sich befinden und wie viele es insgesamt sein könnten, genauso wenig. Weil Robert Gislers Bruder, der von der Justizdirektion mit dem Entsorgen von Computern und Festplatten beauftragt worden war, diese unter anderem auch ins Ausland weiterverkaufte, ist davon auszugehen, dass sich das Datenleck nicht auf die Schweiz begrenzt.

Welche Untersuchungen laufen jetzt? Und wen betreffen sie?

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl führt bereits seit Bekanntwerden des Datenlecks im November 2020 ein Strafverfahren, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstagmorgen in einer Mitteilung kommuniziert hat. Im Zuge dessen sei ihr gelungen, eine unbekannte Anzahl an Datenträgern sicherzustellen.

Zudem prüft die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich aktuell, inwiefern bei der Datenentsorgung strafrechtliches Fehlverhalten vorliegt. Natürlich wird überprüft, wie die sensiblen Daten in die falschen Hände geraten konnten – die Untersuchungen würden sich vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft richten, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft weiter. Ob gegen Robert Gislers Bruder ebenfalls ermittelt wird, bleibt unklar.

Justizdirektorin Fehr hat an der Pressekonferenz des Weiteren bekannt gegeben, dass sie im Dezember 2020, einen Monat nach internem Bekanntwerden des Datenlecks, eine Administrativuntersuchung anordnete. Dabei habe man sechs Interviews mit insgesamt zehn Personen geführt. Ob und wie diese belangt worden sind, ist unklar. Fehr sagte bloss: «Alle uns bekannten Personen, die damals eine aktive Rolle spielten, sind heute nicht mehr bei der Justizdirektion des Kantons Zürich angestellt.»

Gegenüber einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zeigt sich Fehr offen. Eine solche wird von bürgerlichen Parteien gefordert.

Was passierte mit den Akten?

An der Medienkonferenz wurde ein weiterer Vorfall bekannt. 2019 hatte die Abteilung Digital Solutions Papierakten entsorgt, ohne sie vorher zu digitalisieren. Darunter wohl auch die Verträge mit den damals für die Datenentsorgung verantwortlichen Personen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen auf diese Vorfälle ausgeweitet. «Es wird wohl geklärt, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde», sagte Fehr.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sich «ergänzende Untersuchungen vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft richten». Mediensprecher Erich Wenzinger bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass damit auch die Vorfälle von 2019 gemeint sind.

Sind weitere solche Datenskandale zu befürchten?

Wohl kaum, zumindest nicht vonseiten der Zürcher Justiz. Diese führt seit 2013 die Vernichtung von Daten nach «standardisierten und zertifizierten Prozessen» durch, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Folglich ist auszugehen, dass alle sich noch im Umlauf befindenden Daten auch wirklich aus den Jahren 2012 oder früher stammen. Fehr hat an der Pressekonferenz am Dienstag auch betont, dass Datensicherheit ihr ein grosses Anliegen sei.

«Die mündliche Bestätigung, dass ein solcher Vorfall nicht mehr möglich ist, habe ich noch am selben Tag (als sie vom Datenleck erfuhr, am 9. November 2020, d. Red.) erhalten», sagte Fehr an der Pressekonferenz.

Hinzu kommt, dass der Datenskandal in der Zürcher Justiz auch alle anderen kantonalen Verwaltungen und Abteilungen für das Thema Datenschutz nochmals zusätzlich sensibilisiert haben dürfte.

veröffentlicht: 6. Dezember 2022 17:05
aktualisiert: 7. Dezember 2022 16:26
Quelle: ZüriToday

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