Mann (42) erstochen

Bundesgericht bestätigt Strafe für «Seefeld-Mörder»

· Online seit 17.11.2023, 11:59 Uhr
Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den «Seefeld-Mörder» in einem jüngsten Enscheid bestätigt. Die Beschwerde des Gefängnis-Kumpanen wurde hingegen teilweise gutgeheissen. Dessen Urteil zu Mittäterschaft zum Mord wurde aufgehoben.

Quelle: Bezirksgericht Zürich verurteilt Seefeld-Mörder Tobias K. / Archiv-Video vom Januar 2020 / TeleZüri

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Ein Schweizer tötete im Jahr 2016 einen Mann auf offener Strasse im Zürcher Seefeld. Der heute 30-jährige Täter wehrte sich rechtlich dagegen, dass die Tat als Mord geahndet wurde. Er verlangte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und einen Freispruch vom Vorwurf der «strafbaren Vorbereitungshandlung» für ein weiteres Tötungsdelikt. Auch kritisierte er die Strafzumessung durch das Obergericht.

Beschwerde abgewiesen

In einem am Freitag publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Rügen abgewiesen. Es folgt der Einschätzung des Obergerichts. Anders sieht es jedoch beim Kumpanen aus, einem heute 42-jährigen Litauer. Das Bezirksgericht hatte ihn wegen Anstiftung zu Mord zu 16,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Obergericht kam in seinem Urteil vom August 2022 zum Schluss, er habe den Mord als Mittäter begangen. In diesem Punkt hat das Bundesgericht das Urteil aufgehoben. Aufgrund des Sachverhalts liege keine Mittäterschaft vor. Die Anklage lasse aber eine Verurteilung für Anstiftung zu.

Zufälliges Opfer

Der Schweizer tötete im 2016 auf offener Strasse einen 41-jährigen zufällig anwesenden Mann mit mehreren Messerstichen. Danach flüchtete er. Die Tat war Teil eines Plans, den der Schweizer und der Litauer im Strafvollzug geschmiedet hatten. Sie wollten frühzeitig frei kommen.

Im ersten unbegleiteten Hafturlaub schickte der Schweizer einen fingierten Erpresserbrief ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte er im Namen einer angeblichen litauischen Bande die Tötung von Menschen an, sollte der Litauer nicht freigelassen werden.

Als nichts geschah, kaufte er ein Messer und suchte ein Opfer. Er wurde festgenommen, als er eine Waffe kaufen wollte. Aus diesem Grund sprach das Obergericht ihn auch der strafbaren Vorbereitungshandlungen schuldig.

(sda/baz)

veröffentlicht: 17. November 2023 11:59
aktualisiert: 17. November 2023 11:59
Quelle: ZüriToday

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