«Seefeld-Mörder» zu lebenslänglich verurteilt
Das Gericht sprach beide Angeklagten des Mordes schuldig. Dazu kamen weitere Delikte. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Gericht. Dafür seien die Voraussetzungen nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Staatsanwalt hatte für beide Männer lebenslängliche Freiheitsstrafen und anschliessende Verwahrung gefordert. Der Verteidiger des Schweizers hatte auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und 12 Jahre Freiheitsstrafe plädiert, jener des Litauers hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt.
Mit mehreren Messerstichen getötet
Der Schweizer hatte Ende Juni 2016 im Zürcher Stadtquartier Seefeld am helllichten Tag auf offener Strasse einen zufällig anwesenden 41-jährigen Mann mit mehreren Messerstichen getötet. Dazu angestiftet hatte ihn der Litauer, der laut Gericht massgeblich mitgewirkt habe, auch wenn er nicht direkt dabei war.
Die beiden Männer hatten sich im Strafvollzug angefreundet. Der Litauer machte dem Jüngeren weis, Aussenstehende bedrohten die Familien der beiden. Um sie zu schützen, müssten sie rasch in Freiheit kommen. Um dies zu erreichen, schmiedeten sie einen teuflischen Plan.
Erpresserbrief an Kantonsparlament
In seinem ersten Hafturlaub schickte der Schweizer einen fingierten Erpresserbrief ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte er im Namen einer angeblichen litauischen Bande die Tötung von Menschen an, sollte der Litauer nicht umgehend freigelassen werden.
Nachdem das Ultimatum ungenutzt verstrichen war, kaufte der damals 23-Jährige in einem Grossverteiler ein Fleischmesser und machte sich auf die Suche nach einem Opfer. Im Zürcher Seefeld erblickte er den 41-jährigen, der dort allein auf einem Mäuerchen sass, und attackierte ihn. Ein halbes Jahr später wurde der Täter festgenommen.
(sda/bza)