«Elender Bastard»

Beziehungsstreit endet in Fenstersturz und Gerichtsprozess

· Online seit 25.04.2023, 13:06 Uhr
Im September 2020 eskaliert eine von Streit geprägte Beziehung im Zürcher Friesenberg. Ein 28-jähriger Mann fällt aus einem Fenster und erleidet mehrere Verletzungen. Schuld an seinem Sturz soll seine damalige Partnerin gewesen sein.
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Weil bei einem Streit zwischen einem Paar, keine Partei als schuldig hat erklärt werden können, bleibt der Staat auf den Gerichtskosten von gut 30'000 Franken sitzen. Selbst die Anklage im Prozess hielt einen Freispruch für wahrscheinlicher. Sie vertrat einen Mann, der 2020 seine damalige Partnerin anklagte.

Schwere Körperverletzung und sogar versuchte Tötung

Am 20. September 2020 fiel ein damals 28-jähriger Mann im Zürcher Friesenbergquartier aus einem Fenster und zog sich beim Sturz auf eine Steintreppe mehrere Verletzungen zu. Er behauptete, seine damalige Partnerin (45) habe ihn quasi vom Fenstersims gestossen. Weil sie ihn am Gesäss berührte und den linken Fensterflügel nach vorne drückte, habe er das Gleichgewicht verloren, schreibt der «Tages Anzeiger».

Die Staatsanwältin beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Sein Anwalt fand, dass diese Tat eine versuchte Tötung gewesen sei und verlangte eine Genugtuung von 25'000 Franken für den Gestürzten. Zu diesem fatalen Sturz sei es überhaupt erst gekommen, weil sich das Pärchen in einer toxischen von Streit geprägten Beziehung befand, so die Verteidigung.

Ständig Streit wegen Alkohol und Koks

Auch die Töchter der angeklagten Frau bestätigten, dass sie den Partner ihrer Mutter anfangs als charmant und einnehmend wahrgenommen hätten. Das Paar habe sich während der acht monatigen Beziehung immer mehr gestritten und ihr Anwalt sowie ein Freund der Beschuldigten bezeichnete die Liaison als «toxisch». Als Streitthemen werden Alkohol- und Drogenkonsum aufgeführt. Auch in der besagten Nacht vom 20. September soll der Geschädigte eine durchzechte Nacht hinter sich gehabt haben.

Die Frau habe von ihm verlangt, dass er seinen Rausch ausschlafe, als er nach der durchkoksten und durchsoffenen Nacht angefangen habe, mit ihr zu streiten. Er soll gefragt haben, ob sie am Vorabend mit einem Freund unterwegs war und Drogen konsumiert habe. Da er selber bereits des Handels mit Kokain, des Betrugs und Diebstahls bereits angeklagt war, fand die Staatsanwältin: «Es ist wenig glaubwürdig, wenn der Kokainhändler der Frau eine Moralpredigt hält wegen angeblichen Kokainkonsums», schreibt der «Tages Anzeiger».

Freispruch wegen Widersprüchen

Die Frau schilderte weiter, dass der Mann laut geschrien und gedroht habe, ihren Freund, mit dem sie unterwegs gewesen sein soll, umzubringen. Der Ankläger und sein Anwalt erklärten, die Frau habe sich äusserts aggressiv und gewaltbereit gezeigt. Ausserdem habe die Frau ihren Partner quasi im Wohnzimmer eingeschlossen, womit ihm nur der Ausweg über das Fenster übrig geblieben sei. Um die Frau zu schützen habe er im Spital behauptet, er habe das Gleichgewicht verloren.

Weil der Mann sich mit seinen Aussagen in Widersprüchen verstrickte, blibe dem Gericht nichts anderes übrig, als die Frau freizusprechen. Durch diesen Freispruch werden die Kosten von der Gerichtskasse getragen.

«Arschloch» und «elender Bastard» kosten

Eine bedingte Geldstrafe wurde der Frau dennoch aufgebrummt. Infolge der Trennung brachte sie dem Anwalt ihres mittlerweile Ex-Partners dessen übriggebliebenes Hab und Gut. Unter seinen Sachen fanden sich zwei Türschildchen mit den Namen des ehemaligen Paares. Auf der Rückseite hatte die Frau «Arschloch» und «elender Bastard» geschrieben. Diese Beleidigungen werden nun mit 10 Tagessätzen an 130 Franken bestraft.

(roa)

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veröffentlicht: 25. April 2023 13:06
aktualisiert: 25. April 2023 13:06
Quelle: ZüriToday

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