Zürich

Behindertes Kind soll in Sonderschule – Eltern reklamieren

Winterthur

Behindertes Kind soll in Sonderschule – Eltern reklamieren

· Online seit 04.05.2023, 10:19 Uhr
Ein Bub mit Trisomie 21 soll nach dem Übertritt in eine Sonderschule überwiesen werden – entscheidet eine Winterthurer Schule. Die Eltern legen Rekurs ein. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Kinder mit einer Behinderung sollen, wenn möglich, die Regelschule besuchen. Das sagt das Volksschulgesetz. Nur wenn die Integration dem Kind oder anderen Schülerinnen und Schülern schadet, darf es in die Sonderschule geschickt werden.

In der Praxis ist dies nicht immer so einfach durchzusetzen, wie ein Fall zeigt, über den der «Tages-Anzeiger» berichtet. Ein Bub mit Trisomie 21 besuchte sechs Jahre lang die Regelklasse in der Primarschule im Raum Winterthur. Nach dem Übertritt in die Oberstufe empfahl der schulpsychologische Dienst, dass der Junge in eine heilpädagogische Schule wechselt.

Eltern wehrten sich gegen Entscheid

Ein Rat, mit dem die Eltern nicht einverstanden waren. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt bereits 16 Jahre alt.

Weil sich Schule und Eltern nicht einigen konnten, entschied die Schulpflege und überwies den Jungen in die Sonderschule. Die Eltern legten daraufhin beim Bezirksrat Winterthur Einspruch ein. Bis zum Entscheid wurde der Junge einzeln unterrichtet.

Integration in Sekundarschule ist anspruchsvoller 

Sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres kam der Entscheid: Der Rekurs wurde abgelehnt. Der Junge befinde sich betreffend geistiger Leistungsfähigkeit an einem «ganz anderen Ort als der Rest der Klasse», erklärte der Bezirksrat und stützte sich damit auf den Bericht der Schulpsychologin.

Es sei sinnvoller, wenn der Junge im geschützten Raum auf den Beruf vorbereitet werde. Ausserdem sei die Integration in der Sekundarschule anspruchsvoller als in der Primarschule – die Orte sowie die Bezugspersonen würden permanent wechseln.

Verwaltungsgericht entscheidet anders

Zu einem gegenteiligen Urteil kam das Verwaltungsgericht. Es brauche «triftige» Gründe, um ein Kind mit Trisomie 21 in eine Sonderschule zu überweisen. Im Fall des 16-Jährigen würden diese nicht vorlegen. Das Wohl der Mitschülerinnen und Mitschüler wie auch des Bubens selbst würden nicht beeinträchtigt.

Der Bub habe vom Unterricht der Regelschule profitiert, so seine Kinderärztin, auf deren Aussage sich das Gericht stützte. Auch die Klassenassistenz, die den Buben jahrelang begleitete, bestätigte dies. Er habe sozial viel gelernt, etwa zu flüstern und still zu sein. Er sei «stets allein und mit grosser Freude zur Schule gekommen», beschreibt die Frau den Buben im Urteil.

Überweisung in Sonderschule diskriminiert Buben

Der Bub gehört deshalb laut Verwaltungsgericht auch auf der Sekundarstufe in die Regelklasse. Laut Gericht wäre die Überweisung in eine Sonderschule diskriminierend. Sein Recht auf Integration würde verletzt.

Das Gericht verlangt jedoch, den Entscheid stetig zu prüfen. Das Alter des Buben könne sich negativ auf sein Wohl und auf den Unterricht auswirken.

Die Schule kann vor das Bundesgericht ziehen. Bis zu einem Entscheid wird der Bub weiterhin den Einzelunterricht besuchen.

(gin)

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veröffentlicht: 4. Mai 2023 10:19
aktualisiert: 4. Mai 2023 10:19
Quelle: ZüriToday

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