Auf Zürcher Schulhöfen hat es sich ausgefahren
Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 3. September 2019
Das E-Trotti- und -Velo-Verbot in Zürich ist das Ergebnis diversen Bitten der Zürcher Schulpflege (ZSP). «Der Wunsch nach trottifreien Schulplätzen wurde von zahlreichen Schulen explizit geäussert», wie Jacqueline Peter, Präsidentin der Kreisschulbehörde Uto gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt.
Seit dem neuen Schuljahr bremsen die ausleihbaren E-Gefährte auf Pausenplätzen auf Schritttempo runter und die Mietdauer kann nur ausserhalb des Schulareals beendet werden – Nutzende können sie also auch nicht mehr auf dem Hof abstellen.
Peter vermutet, dass die E-Trottis nicht von Schulkindern abgestellt werden, sondern von anderen Personen, die abends auf dem Schulplatz hängen. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist das Fahren von elektronischen Trottinetts und Velos nämlich nicht erlaubt.
Für die Fahrt mit einem ausleihbaren E-Gefährt benötigen 14- bis 16-Jährige nämlich einen Führerausweis der Kategorie M – wie für ein Moped. Das, weil die Motorleistung der E-Trottis und E-Velos zu den Leichtmotorfahrrädern gehören.
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Doch nicht nur Schulen beschäftigen die elektronischen Fahrzeuge. Auch in der Politik wurde bereits darüber diskutiert. Eine Statistik des Stadtrats zeigt, dass in den letzten fünf Jahren rund 500 Beschwerden eingereicht wurden.
Hauptsächlicher Aufreger war das Abstellen der E-Trottis auf dem Trottoir.
(joe)