Ehepaar angeklagt

Am Obergericht Zürich entfacht eine Grundsatzdiskussion über Menschenhandel

· Online seit 13.07.2023, 19:51 Uhr
Am Obergericht des Kantons Zürich ist es am Donnerstag zu einer Diskussion darüber gekommen, was für eine Verurteilung es wegen Menschenhandels braucht. Laut Anklage hat sich ein Ehepaar klar dieser Straftat schuldig gemacht. Die Verteidigung sah die Voraussetzungen als nicht erfüllt.
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In dem Verfahren geht es um eine junge Frau aus Südosteuropa, die als Privatklägerin beteiligt ist. Zwischen November 2015 und Juni 2016 war sie bei einem aus dem gleichen Kulturkreis stammenden Ehepaar in der Schweiz als Kindermädchen illegal angestellt – sie hatte keine Arbeitserlaubnis. Dafür hat sie laut ihrer Rechtsbeiständin eine Strafe erhalten.

Nach drei Monaten reiste sie aus der Schweiz aus, kam aber kurz danach zurück. Die beschuldigte Frau habe sie mit schönen Worten und falschen Versprechungen wieder hergelockt, hatte die Privatklägerin im Untersuchungsverfahren gesagt.

Die Anklage wirft dem Ehepaar Menschenhandel, Wucher, Drohung und weitere Delikte vor. Den Mann klagt sie zudem der sexuellen Nötigung an. Die Staatsanwältin forderte für ihn eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, beides unbedingt.

Die Frau soll laut Anklage mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft werden. Sechs Monate davon seien zu vollziehen, 24 Monate zur Bewährung auszusetzen. Dazu sei eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken auszusprechen.

«Mehr als Klischee-Vorstellung»

Die Staatsanwältin setzte das Verfahren in Zusammenhang mit der Strategie des Bundes gegen Menschenhandel. Dieser Straftatbestand gehe weit über die Klischee-Vorstellung eines in einem dunklen Verlies in Ketten gefangen gehaltenen Opfers.

Die Beschuldigten hätten die Notlage der Privatklägerin ausgenützt und sie ausgebeutet, sagte die Anklägerin. Sie sei in Bezug auf Lohn, Arbeitsumfang und weitere Umstände getäuscht worden. Vor den Augen der Kinder habe man sie ständig schikaniert. Sie sei mit Drohungen eingeschüchtert und schliesslich vom Mann zu sexuellen Handlungen genötigt worden.

«Keine Notlage»

Die Verteidigerin des Mannes plädierte für Freisprüche von den Haupt-Anklagepunkten. Angemessen sei für ihren nicht vorbestraften Klienten eine bedingte Geldstrafe von maximal 120 Tagessätzen zu 30 Franken wegen der Nebendelikte – etwa Widerhandlung gegen das Ausländer- und das AHV-Gesetz.

In ihren Plädoyers konzentrierten sie und der Verteidiger der beschuldigten Frau sich darauf, die Glaubwürdigkeit der Privatklägerin zu erschüttern, auf deren Aussagen sich die Anklage zentral stützt. Sie habe in ihrer Heimat «ihr Auskommen gehabt», habe allerdings mehr verdienen wollen, was durchaus verständlich sei, sagte die Verteidigerin.

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Eine Notlage, besondere Verletzlichkeit oder Hilflosigkeit habe nicht vorgelegen. Dies wäre aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Menschenhandels. Auch die Anklagepunkte Wucher, Drohung und sexuelle Nötigung entbehrten jeder Grundlage, erklärte die Anwältin.

Finanzielle und ausländerrechtliche Interessen"

Der Anwalt der beschuldigten Frau schloss sich weitgehend den Ausführungen seiner Kollegin an. Auch er plädierte auf Freispruch seiner ebenfalls nicht vorbestraften Mandantin von den Vorwürfen des Menschenhandels, des Wuchers und der Drohung. Wegen der Nebendelikte sei eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken auszusprechen.

Die Privatklägerin habe durchaus ein finanzielles und ausländerrechtliches Interesse an dem Verfahren. Mit ihrem Status als Opfer von Menschenhandel lebe sie noch heute in der Schweiz und habe eine Arbeitsstelle.

Das Bezirksgericht Winterthur hatte im Juni 2021 das Paar unter anderem des Menschenhandels, des Wuchers und der Drohung schuldig gesprochen, den Mann zudem der sexuellen Nötigung. Es verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Frau zu bedingten 22 Monaten. Der Privatklägerin sprach das Gericht eine Genugtuung von 12'000 Franken zu.

Wann das Urteil des Obergerichts eröffnet wird, ist noch offen. Zuvor müssten die Beweisanträge auf Befragung weiterer Zeugen und der Beizug weiterer Unterlagen beraten werden, sagte der vorsitzende Richter. Je nach Entscheid würde das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt oder das Urteil am späten Freitagnachmittag eröffnet.

(sda)

veröffentlicht: 13. Juli 2023 19:51
aktualisiert: 13. Juli 2023 19:51
Quelle: ZüriToday

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