Ehepaar steht wegen Menschenhandels vor Zürcher Obergericht
Das Bezirksgericht Winterthur ZH hatte das Paar aus Südosteuropa im Juni 2021 des Menschenhandels, des Wuchers und der Drohung schuldig gesprochen. Den Mann verurteilte es zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Er hatte sich laut Gericht auch der sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Die Frau kam mit bedingten 22 Monaten davon.
Opfer kam als Kindermädchen in die Schweiz
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann 53 Monate und für die Frau 47 Monate Freiheitsentzug gefordert. Die Verteidiger plädierten auf bedingte Geldstrafen. Sie hatten nur Verstösse gegen das Ausländer- und das AHV-Gesetz akzeptiert.
Die Vorwürfe gehen auf die Zeit zwischen November 2015 und Juni 2016 zurück. Weil sie nach eigenen Angaben unter anderem für eine Augenoperation dringend Geld gebraucht habe, hatte das heute 32-jährige Opfer im Internet nach einer Stelle als Kindermädchen in der Schweiz gesucht. Es sei ihr bewusst gewesen, dass dies illegal sei, hatte sie vor Bezirksgericht gesagt.
Zur Rückkehr überredet
Während ihrer überlangen Arbeitstage habe sie neben der Kinderbetreuung auch den ganzen Haushalt erledigen müssen. Sie sei beschimpft und misshandelt worden. Nach drei Monaten reiste sie zurück in die Heimat, kehrte aber wieder zu dem Paar zurück. Sie habe sich überreden und von falschen Versprechungen blenden lassen.
Aber es sei schlimmer gewesen als zuvor. Im Juni 2016 sei sie schliesslich vom Ehemann auch noch zu oralem Sex gezwungen worden. Er habe ihr mit dem Tod gedroht, wenn sie dies weitererzähle.
Als sie der Frau auf deren Drängen hin dennoch von dem Vorfall berichtete, sei es zu einem schweren Streit gekommen. Sie habe um ihr Leben gefürchtet, berichtete die Geschädigte. Sie flüchtete aus der Wohnung und klingelte bei einem Nachbar. Dieser rief die Polizei.
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(sda/oeb)