Sascha Ruefer ist Fussball-Kommentator beim SRF und macht nicht zum ersten Mal Schlagzeilen. Der 51-Jährige kritisierte ziemlich ausgiebig das Gastgeberland Katar während der WM und löste einen regelrechten Shitstorm aus. Nicht nur wegen Äusserungen zur Menschenrechtslage, sondern auch aufgrund seiner höchst emotionalen, passionierten Art der Berichterstattung.
Für mehr Gesprächsstoff um Ruefer sorgte die SRF-Dokumentation «The Pressure Game». Konkret hatte Ruefer über Nati-Captain Granit Xhaka gesagt, er sei «vieles, aber kein Schweizer». Die Äusserung liess er vor der Ausstrahlung entfernen. Zuletzt betraf eine Diskussion den Sportkommentator, ob er beim EM-Qualispiel im März gegen Belarus richtig handelte.
Das Schweigen übers Lukaschenko-Regime
Dieses Mal lautete der Vorwurf nicht, er sei zu politisch gewesen – wie an der WM. Sondern, er liess politische Hintergründe aus und äusserte sich dementsprechend nicht zum Lukaschenko-Regime, das das Nationalteam direkt beeinflusst. Denn Lukaschenko stellt die Spieler auf den Platz, welche fürs Regime Propaganda machen. Nicht diejenigen Spieler, welche die beste Leistung zeigen.
Der Vorwurf kam von einem Menschenrechtsaktivisten, der bei der SRF-Ombudsstelle eine Beanstandung einreichte. So berichtet der «Tages-Anzeiger», Ruefer sei seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, bemängelte der Aktivist das Schweigen um Lukaschenkos Unterdrückung.
Ombundsstelle gibt SRF Recht
Das Kerngeschäft sei der Sport und nicht die Politik, rechtfertigte sich die SRF-Sportredaktion. Es sei korrekt gewesen, dass Sascha Ruefer nicht überprüfte politische Details nicht am Mikrofon wiedergab. Dass SRF selbst in einer Neben-Berichterstattung aufs Lukaschenko-Regime und die davon betroffenen Fussballspieler hinwies, sieht der Fernseh- und Radiosender unproblematisch. Man habe die Thematik in einem dafür geeigneteren Gefäss behandelt.
Die beiden Ombudsleute haben die Beanstandung abgewiesen. Über die politische Situation hätte man zwar in einem Expertengespräch reden können. Mit dem Ausblenden in der Live-Übertragung habe man aber nicht das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt.