Schweiz

Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren wegen Körperverletzung

Sesselunfall Stoos

Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren wegen Körperverletzung

10.03.2024, 21:13 Uhr
· Online seit 10.03.2024, 21:12 Uhr
Der Grund für den Sessellift-Unfall auf dem Stoos ist geklärt. Die Frau wurde wegen einer Windböe aus dem Sessel geschleudert. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz führt gegen zwei Mitarbeiter der Stoosbahnen AG ein Strafverfahren.

Quelle: TeleZüri / «ZüriNews» / Beitrag vom 10. März2024

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Am 10. Februar dieses Jahres blies der Föhn in den Schweizer Alpen zunehmend stärker. Einzelne Skigebiete entschieden, ihre Anlagen abzustellen. Auch auf dem Stoos war man sich der Windgefahr bewusst. In der oberen Sektion des Vierer-Sesselliftes, welcher auf den Fronalpstock führt, war die Alarmstufe bereits erreicht. Die Verantwortlichen handelten und liessen die Sessel leer fahren.

Warnstufe erreicht

In der unteren Sektion wurde eine Windgeschwindigkeit von 55 Kilometern pro Stunde gemessen. Dieser Wert befindet sich noch knapp innerhalb der Warnstufe. Dies bedeutet, dass die Betreiber die Anlage noch nicht zwingend abstellen müssen. Dies ist erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde der Fall. Zwecks Minderung des Unfallrisikos sind sie aber zum Handeln gezwungen. Dies haben die Verantwortlichen der Stoosbahnen AG an diesem Samstag auch gemacht, indem sie das Tempo der Anlage reduzierten.

Trotzdem kam es wenig später zum Unfall, bei dem eine 60-jährige Spaziergängerin schwer verletzt wurde. Unter anderem erlitt die Frau beim Sturz auf den Boden einen Beckenbruch. Sie befand sich allein im Sessel. Wie die schweizerische Sicherheitsuntersuchungstelle SUST ausführt, ereignete sich der Unfall folgendermassen: Just als die Frau auf der Höhe des dritten Masts war, wurde ihr Sessel von einer Windböe erfasst. Dabei wurde der Sessel gegen den Mast geknallt. Die Frau fiel aus dem Sessel. Zunächst schaffte sie es noch, sich an der Fussablage festzuhalten. Einige Zeit später fiel sie aus einer Höhe von einigen Metern auf den Boden.

Heftiger Aufprall an den Masten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz bestätigt gegenüber TeleZüri, dass der Wind bei dem Unfall der entscheidende Faktor war: «Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass ein Sessel der Sesselbahn Fronalpstock durch den Wind gegen einen Mast geschwungen wurde», heisst es.

Gemäss der SUST muss der Aufprall des Sessels an den Masten ausserordentlich heftig gewesen sein. So waren am Masten Abriebspuren vom Hartgummi zu sehen, welcher den Sessellift umrandet. Die Rede ist von einer Windböe, welche eine Geschwindigkeit um die 80 bis 90 Kilometern pro Stunde erreichte.

Videoaufnahmen zeigen, dass die Frau nach dem Einstieg den Bügel ihres Sessels geschlossen hatte. Allerdings trug sie einen Rucksack, setzte sich zwischen zwei Sitze und hatte die Füsse nicht auf der Ablage. Ob diese «nicht ideale Sitzposition» zum Sturz aus dem Sessel beigetragen hat, kann die SUST nicht sagen.

Strafuntersuchung im Gang

Wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführt, hat sie nun in der Angelegenheit eine Strafuntersuchung eröffnet. In dieser wird unter anderem die Frage geklärt, ob die Mitarbeiter der Stoosbahnen adäquat auf die Windgefahr reagierten.

Die Untersuchungsbehörde schreibt: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat ein Strafverfahren gegen zwei am Betrieb vom 10.02.2024 direkt beteiligte Personen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ob die Strafuntersuchung auf weitere verantwortliche Personen ausgedehnt werden muss, kann noch nicht beantwortet werden.»

(red.)

veröffentlicht: 10. März 2024 21:12
aktualisiert: 10. März 2024 21:13
Quelle: ZüriToday

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