Das Gericht urteilte, dass die Handlungen des Polizisten zulässig und verhältnismässig gewesen seien. Der 32-Jährige habe davon ausgehen müssen, dass ein Einbrecher ihn mit einer Waffe bedrohte. Der Freispruch wurde mit einer Verkettung von unglücklichen Umständen begründet.
Vier Schüsse aus wenigen Metern abgefeuert
Der Polizist war in der Nacht auf den 3. November 2021 mit einer Kollegin und zwei Kollegen zu einem Wohnhaus in Lachen ausgerückt. Aus dem Quartier war zuvor die Meldung eingegangen, dass möglicherweise ein Einbruch im Gange sei. Als der Beschuldigte vor der fraglichen Wohnung stand, öffnete aber nicht ein Einbrecher die Türe, sondern deren Bewohner. Trotzdem feuerte der Polizist aus einer Distanz von wenigen Metern vier Schüsse ab. Einer traf den Bauch des damals 42-jährigen Bewohners.
Vor Gericht sagte der Polizist aus, dass er gegen die Türe der Dachwohnung gepoltert und gerufen habe: «Polizei, machen Sie die Türe auf.» Anschliessend habe er einen Mann in der Wohnung gesehen, der sich verhaltensauffällig bewegt habe. Dieser Mann sei dann zur Haustüre gegangen, habe diese geöffnet und dem Polizisten mehrere Läufe einer Waffe entgegengestreckt, berichtet der «Bote der Urschweiz».
Hausbewohner wirft Polizisten «einfach drauflosballern» vor
Der angeschossene Bewohner, der nach dem Vorfall mehrere Wochen ins Spital musste, erzählt eine andere Geschichte. Er habe Geräusche gehört und deshalb nachschauen wollen. Dabei habe er eine Pfefferpistole mit vier Kartuschen in die Hand genommen und auf den Boden gerichtet. Als er in der Türe gestanden sei, habe er niemanden gesehen. Erst dann habe er den Warnruf und gleich darauf den Schuss vernommen, der ihn in den Bauch traf.
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Der Anwalt des Bewohners wirft dem beschuldigten Polizisten vor, er habe «aus Angst einfach drauflos geballert», ohne selbst zu überlegen. Er fordert eine Genugtuung von 25'000 Franken. Eine ausserordentliche Staatsanwältin aus dem Kanton Zürich, die den Fall untersucht hatte, forderte für den 32-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Verteidiger will einen Freispruch. Der Polizist habe eindeutig und unzweifelhaft in echter Notwehr gehandelt.