Kindesmissbrauch

Obwalden eröffnet Strafverfahren gegen verurteilten Pädophilen

· Online seit 04.09.2023, 09:45 Uhr
Ein junger Mann aus dem Kanton Obwalden hat sich in Österreich an mehreren Kindern vergriffen. Er wurde deshalb in unserem Nachbarland wegen Missbrauchs an Minderjährigen verurteilt. Nun läuft auch im Kanton Obwalden ein Strafverfahren gegen ihn.
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10 Jahre bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bei einer Probezeit von 10 Jahren: So lautete Anfang Jahr das Urteil eines österreichischen Landesgerichts. Der Mann hatte das Urteil akzeptiert, womit es mittlerweile rechtskräftig ist.

Gemäss Medienberichten begab sich der Obwaldner nach seiner Verurteilung in Österreich wieder in seine Heimat – wo ihm nun eine weitere Strafe drohen könnte.

Ermittlungen auch in der Schweiz

Laut der «Luzerner Zeitung» hat nun auch die Obwaldner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den jungen Mann eröffnet. Im Zuge der Untersuchungen hatten die österreichischen Behörden Akten des Obwaldners ans Schweizer Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dieses gab die Akten an die Obwaldner Staatsanwaltschaft weiter.

Das hatte zur Folge, dass ein Strafverfahren gegen den Mann eröffnet wurde, wie die Obwaldner Staatsanwaltschaft bestätigt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, könnten aber keine weiteren Auskünfte gegeben werden, heisst es im Artikel. Das lässt vermuten, dass sich der Mann auch im Kanton Obwalden an Minderjährigen vergangenen haben könnte, schlussfolgert die Zeitung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Videos von Knaben verlangt

Im eingangs erwähnten Verfahren in Österreich wurde der junge Obwaldner bestraft, weil er sich zwischen November 2021 bis März 2022 an mehreren Buben im Alter von zehn bis zwölf Jahren sexuell vergriffen oder sie dazu gebracht hatte, pornografisches Videomaterial von sich selbst anzufertigen und ihm zu schicken. Der Obwaldner bot dafür Geld an. Zudem drohte er manchen Kindern damit, bereits erhaltene Videos zu veröffentlichen, sollten sie seinen weiteren Wünschen nicht nachkommen.

(red.)

veröffentlicht: 4. September 2023 09:45
aktualisiert: 4. September 2023 09:45
Quelle: PilatusToday

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