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Zürcherin erhält wegen technischem Fehler Parkbusse und bleibt darauf sitzen

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Zürcherin erhält wegen technischem Fehler Parkbusse und bleibt darauf sitzen

24.08.2023, 15:40 Uhr
· Online seit 14.08.2023, 15:10 Uhr
Obwohl sie den Parkplatz via Twint für den ganzen Abend bezahlt hatte, erhielt Tina* trotzdem eine Umtriebsentschädigung. Die Zürcherin vermutet einen technischen Fehler. Der Konsumentenschutz klärt über Handlungsmöglichkeiten auf.
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ZüriReporterin Tina parkierte auf einem Besucherparkplatz im Quartier ihrer Freundin. Als sie nach dem gemeinsamen Abendessen zurück zum Auto lief, erwartete Tina eine böse Überraschung: Eine Umtriebsentschädigung von 50 Franken. Verwirrt überprüfte die Zürcherin ihre Twint-Zahlung. Sie stellte fest, dass die Parkzeit automatisch nach drei Minuten beendet wurde. Dies, obwohl sie die Zahlung für mehrere Stunden beantragt hatte.

Auch in Frauenfeld nervte sich eine Lenkerin kürzlich über eine Umtriebsentschädigung, die sie wegen eines kurzen Stopps auf einem privaten Parkplatz erhielt. Das Unternehmen Unisecur Parking Control stellte die Umtriebsentschädigung im Fall der Ostschweizerin aus. In Tinas Fall kam die 50-Franken-Rechnung von der Firma Parkon mit Sitz in Winterthur.

Keine Rückmeldung auf Einsprache

Eine Umtriebsentschädigung ist quasi eine private Parkbusse. Verzichtet der Parkplatzbesitzer auf eine Anzeige wegen eines Verstosses, darf er Falschparkierer und Nichtzahler auffordern, für seine Umtriebe aufzukommen – sofern der Parkplatz mit einem richterlichen Verbot und entsprechender Hinweistafel belegt ist. Gemäss Bundesgericht ist eine Umtriebsentschädigung zwischen 30 und 52 Franken angemessen.

Eigentümer von Privatgrundstücken beauftragen meist Privatunternehmen, um die Umtriebsentschädigung auszustellen. In Tinas Fall hat die Immobilienfirma der Siedlung Parkon für die Umtriebsentschädigungen engagiert. Dort hat die 28-Jährige via Kontaktformular Einsprache erhoben. Sie forderte die Zahlung der Umtriebsentschädigung aufgrund des vermuteten technischen Fehlers zurück. Eine Rückmeldung oder Rückzahlung habe sie zwei Wochen später noch immer nicht erhalten, sagt Tina.

Gegenüber ZüriToday beteuert Parkon, dass man an Rechnungen, welche «nachweislich aufgrund eines Fehlers durch unser Personal oder den von uns verwendeten Kontrolltools ausgestellt wurden», nicht festhalte. Meldungen via Kontaktformular würden geprüft. Derzeit liegt laut Parkon kein unbeantwortetes Ticket vor.

Bei technischem Fehler übernimmt Twint die Kosten

Der Konsumentenschutz erklärt, dass es darauf ankomme, weshalb die Zahlung über Twint nicht durchgeführt werden konnte. «Wenn der Fehler tatsächlich technisch bei Twint lag, trifft die Autofahrerin keine Schuld», schreibt die Stiftung auf Anfrage. Die Empfehlung lautet: sich direkt bei Twint melden und nachfragen, weshalb die Zahlung abgebrochen wurde.

Allgemein sei es für Konsumentinnen und Konsumenten in solchen Fällen schwierig, den technischen Fehler beim Zahlungsdienstleister zu beweisen. Doch Twint lässt zu hoffen übrig. Denn auch dort heisst es, man soll sich an den Twint-Support der Bank wenden, wenn man ein technisches Problem vermutet. «Falls festgestellt wird, dass ein frühzeitiger Abbruch der Parkzeit aus technischen Gründen erfolgt ist, übernimmt Twint die Kosten.»

Da sich Tina sowohl beim Twint-Support ihrer Bank als auch bei Parkon gemeldet hat, bleibt ihr nur noch Folgendes übrig: Nochmals nachfragen oder die 50 Franken hinnehmen.

*Name der Redaktion bekannt.

veröffentlicht: 14. August 2023 15:10
aktualisiert: 24. August 2023 15:40
Quelle: ZüriToday

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