Zürich

Zürcherin (21) wird vom Vorwurf der Tötung ihres Vaters freigesprochen

Prozess

Zürcherin (21) wird vom Vorwurf der Tötung ihres Vaters freigesprochen

24.08.2023, 19:35 Uhr
· Online seit 24.08.2023, 07:44 Uhr
Am Donnerstag stand eine 21-jährige Frau vor dem Zürcher Bezirksgericht. Vor drei Jahren erschoss die damals 18-Jährige ihren Vater, nachdem dieser ihre Mutter misshandelt hatte. Sie wurde freigesprochen und erhält eine Entschädigung von 16'000 Franken.

Quelle: TeleZüri

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Zur Tat kam es am Morgen des 24. September 2020 in der Familienwohnung im Quartier Wollishofen. Laut der Staatsanwaltschaft sah die damals 18-jährige Schweizerin, wie ihr Vater die im Bett liegende Mutter mit beiden Händen würgte. Zuvor hatte er der Mutter zudem in den Arm geschossen.

Die Tochter packte laut Anklage kurzerhand die Pistole. Als der Vater sich aufrichtete und drohte, er werde sie alle umbringen, schoss die junge Frau viermal in den Oberkörper und in den Kopf des Mannes. Der Vater starb noch am Tatort.

Handlung geschah in Notwehr

Das Bezirksgericht Zürich hat die 21-Jährige am Donnerstag deshalb freigesprochen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte erhält laut Urteil eine Entschädigung von rund 16'000 Franken.

Die Theorie einer inszenierten Tötung des Vaters, die einer von dessen Brüdern aufbrachte, sei sehr genau abgeklärt worden, sagte die vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung. Dies habe sich nicht bestätigt. Das Gericht gehe von einer vorsätzlichen Tötung aus, erfolgt in einer Notwehrsituation.

Staatsanwalt verlangte fünf Jahre Freiheitsentzug

Die Beschuldigte habe «den Tod des Vaters im Rahmen ihrer Abwehrhandlungen akzeptiert». Der Vater habe Mutter und Tochter bedroht. Auch als der Vater von der Tochter aufs Bett gestossen worden sei, sei dessen Angriff noch immer weitergegangen. Damit habe auch die Notwehrsituation weiter bestanden.

Dass die damals 18-Jährige die Schüsse in Todesangst abgegeben hatte, bezweifelten in der Hauptverhandlung am Vormittag weder Staatsanwalt noch Verteidiger. Der Verteidiger plädierte auf Notwehr und damit Freispruch. Der Staatsanwalt machte dagegen geltend, im Moment der Tat sei der Mann unbewaffnet gewesen - es habe keine Notwehrsituation vorgelegen. Er verlangte fünf Jahre Freiheitsentzug.

Freispruch bei einem ähnlichen Fall

Die Tat erinnert stark an ein Tötungsdelikt von 2009 in Oberrieden ZH. Auch damals tötete eine junge Frau bei einer Auseinandersetzung ihren Vater mit vier Schüssen. Die Pistole hatte sie einige Monate zuvor legal gekauft.

Der Staatsanwalt sah auch in dieser Tat eine vorsätzliche Tötung und forderte sieben Jahre Freiheitsentzug. Der Verteidiger machte jedoch Notwehr geltend und beantragte Freispruch. Das Bezirksgericht Horgen sprach die junge Frau schliesslich frei. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall nicht weiter.

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(sda/roa)

veröffentlicht: 24. August 2023 07:44
aktualisiert: 24. August 2023 19:35
Quelle: ZüriToday

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