Brandstiftung

Zürcher wird trotz DNA am Tatort freigesprochen – war es der Zwillingsbruder?

13.03.2023, 17:44 Uhr
· Online seit 13.03.2023, 17:44 Uhr
Ein jahrelanger Erbstreit hat seinen vorläufigen Höhepunkt vor dem Zürcher Bezirksgerich erlebt: Einem Unternehmer wurde vorgeworfen, im Haus seiner Schwester ein Brand gelegt zu haben. Vieles sprach gegen ihn – und doch überwogen die Zweifel.
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Dieser Justizfall hat mehrere Wendungen – und ein Freispruch zur Folge. Im Frühling 2018 brannte das Haus einer Seniorin im Stadtzürcher Friesenbergquartier nieder, die Inneneinrichtung und diverse Gegenstände erlitten grossen Schaden. Der Verdacht fiel, nach längerem Hin und Her, schliesslich auf den 68-jährigen Bruder der Dame, nachdem dieser gemäss einem anonymen Brief an die Behörden Brandverletzungen davon trug.

Bruder war zur Tatzeit nicht in Zürich

Tatsächlich befanden sich die zwei zum Tatzeitpunkt in einem langen und erbitterten Erbstreit, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt – ein Motiv wäre also gegeben. Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor dem Zürcher Bezirksgericht denn auch, der Bruder habe seiner Schwester «eins auswischen» wollen. Doch: Von wem stammt der Brief? Der Bruder sagt, er könne durchaus von der Schwester sein – diese schiebe ihm schon «seit 30 Jahren» für so ziemlich alles die Schuld in die Schuhe.

Was ebenfalls gegen den 68-Jährigen spricht: Die DNA auf dem Hammer, mit dem die Fenster zu den Kellerräumen des Hauses eingeschlagen wurden. Sie stimmt mit ihm überein – allerdings auch mit dessen Zwillingsbruder. Der war zur Tatzeit allerdings nicht in Zürich, sondern in den Ferien, weshalb der Verdacht einzig auf ihn fiel. Der Herr streitet vor Gericht ab: Er würde in seinem Geschäft unzählige Hämmer benutzen und berühren.

Auch Erbschaftsstreit dauert an

Sein Verteidiger moniert, dass am Tatort keine «Spurenanalyse» gemacht worden sei; wie die DNA an den Hammer und dieser an den Tatort gelangte, sei nie geklärt worden. Und die Brandverletzungen, die im anonymen Brief erwähnt werden? Ein Schweissunfall während Reparaturen an seinem Auto, erklärt er. Dies kann nicht belegt werden – das Nichtstattfinden der Reperaturen aber genauso wenig.

Hätte man zudem sein Handy geortet, so sein Verteidiger, wäre herausgekommen, dass er sich zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befand, sondern abseits. «Theoretisch» hätte es auch der Zwillingsbruder sein können – der befand sich nicht derart weit weg, als dass er nicht nach Zürich und wieder zurück ins Feriendomizil hätte fahren können. Von der Handyortung sahen die Behörden ab.

So stand am Montagmorgen schliesslich der Freispruch inklusive Entschädigung von 61'000 Franken. Die geschädigte Schwester und ihr Partner ziehen das Urteil ans Obergericht weiter – und auch der Erbschaftsstreit ist noch nicht zu Ende.

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(mhe)

veröffentlicht: 13. März 2023 17:44
aktualisiert: 13. März 2023 17:44
Quelle: ZüriToday

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