Zürich

Lehrerin zieht Notenstreit bis vor Bundesgericht

Studium

Zürcher Lehrerin landet mit Notenstreit vor Bundesgericht

· Online seit 10.10.2023, 17:11 Uhr
Statt sich über die Note 5 in ihrem Lehrerdiplom zu freuen, fühlte sich eine Studentin aus Zürich falsch beurteilt. Die Rekurskommission sah dies anders und die Frau zog ihre Beschwerde weiter bis vor Gericht.
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Ihr Lehrerdiplom hatte die Studentin an der Pädagogischen Hochschule Zürich im Sommer 2022 schon fix im Sack. Damit kann sie an Berufsfachschulen Chemie unterrichten. Ein Grund zur Freude – eigentlich. Die zukünftige Lehrerin allerdings beanstandete ihre Note, die ihr im Diplomzeugnis ausgestellt wurde.

Unfair benotet und schlechte Chancen auf Arbeitsmarkt

Die Note, eine 5, setzte sich bei der Studentin aus drei verschiedenen Noten zusammen. In Fachdidaktik schloss sie mit der Note 5, in der Prüfungslektion mit einer 4,5 und in Berufsdidaktik lieferte sie sogar eine 6 ab, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Ihrer Meinung nach hätte sie aber in Fachdidaktik wie auch in der Prüfungslektion mindestens eine 5,5 verdient. Die Frau wandte sich deshalb an die Rekurskommission, die für solche Fälle zuständig ist. Sie befürchtete, mit ihren Noten eigeschränkte Chancen in der Arbeitswelt zu haben.

Kommission und Gericht schmettern Beschwerde ab

Die Kommission wies die Rekurse jedoch ab. Weil die Studentin sich damit nicht zufriedengeben wollte, wandte sie sich ans Verwaltungsgericht. Sie begründete ihre Einwände damit, dass sachfremde Kriterien angewandt worden seien und kritisierte auch die Protokolle der Experten. Diese bestünden lediglich aus Wortfetzen und seien mangelhaft nachbearbeitet worden. Zusätzlich monierte sie, dass die Protokolle gar respektlose Bemerkungen zu ihrem Äusseren enthielten.

Für das Gericht hatten ihre Vorwürfe keinen Bestand. Die Experten hatten, nach Auffassung des Gerichts, sorgfältig gearbeitet und auch keine sachfremden Kriterien angewandt. Auch die Protokolle seien für das Gericht absolut verständlich.

Notengroll und über 2000 Franken Gebühren

Die Anmerkung eines Experten, dass die zu Prüfende nach einer Frage «eine Denkerpose» eingenommen habe, konnte nach dem Gericht zu Folge auch nicht als despektierliche Bemerkung zu deuten sein.

Nachdem sie beim Verwaltungsgericht abgeblitzt war, wandte sich die frisch diplomierte noch ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Beschwerden nicht einmal ein. Die Note bleibt also bestehen und die Lehrerin steht jetzt auch noch mit fast 2100 Franken Gerichtsgebühren da.

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veröffentlicht: 10. Oktober 2023 17:11
aktualisiert: 10. Oktober 2023 17:11
Quelle: ZüriToday

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