Wasserkrieg an Kantonsgrenze

Zürcher Bauern nutzen Wasser aus Bach – Thurgauer dürfen nicht

· Online seit 28.07.2022, 11:33 Uhr
Thurgauer Landwirte dürfen wegen der Trockenheit kein Wasser mehr aus einem Bach im Stammertal entnehmen. Die Zürcher Bauern nebenan geniessen weiterhin die Nutzung für die Bewässerung ihrer Felder.
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Wasser in Flüssen und Bächen sorgen fürs Wohl von Tieren und halten Pflanzen am Leben. Wasser wird zudem für die Bewässerung von Feldern oder etwa zur Stromerzeugung genutzt. Ein Fall aus dem Stammertal im Zürcher Weinland zeigt, dass an der Kantonsgrenze unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen können.

Denn ein Bach fliesst sowohl auf Zürcher als auch auf Thurgauer Boden – Bauern auf der einen Seite dürfen Wasser aus dem Bach entnehmen, während es auf der anderen Seite untersagt ist. Dies berichtet der «Landbote».

Thurgau beachtet Trockenheit, Zürich setzt auf Landwirtschaft

Das Fliessgewässer heisst im Kanton Zürich Mülibach und fliesst als Geisslibach im Kanton Thurgau weiter. Für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen wird der Bach rege genutzt. Zumindest war das im Thurgau bis zum 22. Juli der Fall. Denn seitdem ist dort die Entnahme von Wasser wegen andauernder Trockenheit verboten.

Nicht so im Kanton Zürich. Ein Entnahmeverbot würde zu erheblichen Schäden bei der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion führen, sagt Isabelle Rüegg von der Zürcher Baudirektion zum «Landboten». Es hätte den Totalausfall von mehreren Hektaren Gemüsekulturen zur Folge.

Kein Verbot, sondern Einschränkung

Die Gewässerschutzorganisation Aqua Viva ist damit aber nicht zufrieden. Dass aus dem Zürcher Bachabschnitt weiterhin Wasser abgepumpt wird, sei laut Vorstandsmitglied Andri Bryner «stossend». Die Ökologie des Bachs leide sowieso unter geringem Wasserstand und noch mehr, wenn Wasser entnommen werde.

Der Kanton Thurgau hat den Kanton Zürich in einem Gesuch gebeten, Bewässerungszwecke einzustellen. Dies wurde abgelehnt. Was der Kanton Zürich aber getan hat, ist die Wasserentnahme aus dem Mülibach einzuschränken. So dürfen maximal 500 Liter pro Minute entnommen werden, ausserdem gilt von 12 bis 20 Uhr ein Entnahmeverbot.

Die betroffenen Bauern sehen es unterschiedlich. Ein Zürcher Landwirt erklärt, dass die eingeschränkte Entnahmemenge bereits jetzt nicht mehr für die Felderbewässerung ausreiche. Einem Thurgauer Bauer fällt es hingegen nicht schwer, auf das Wasser zu verzichten. Der Vorteil dort: Es gibt einen Anschluss an ein Leitungsnetz, das Wasser aus dem Rhein auf die Felder pumpt.

(hap)

veröffentlicht: 28. Juli 2022 11:33
aktualisiert: 28. Juli 2022 11:33
Quelle: ZüriToday

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