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Winterthurer Gericht verurteilt Ex-Microsoft-Verkaufsleiter

Betrugsfall

Winterthurer Gericht verurteilt Ex-Microsoft-Verkaufsleiter

· Online seit 20.06.2023, 18:23 Uhr
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Dienstag einen früheren Verkaufsleiter von Microsoft Schweiz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er soll seinen Arbeitgeber um rund 1,5 Millionen Franken geprellt haben.
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Das Gericht hielt es gemäss dem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil für erwiesen, dass der in der Region Winterthur wohnhafte 65-jährige Schweizer Microsoft durch ein von ihm gesteuertes Konstrukt mit mehreren Firmen finanziell geschädigt hat. Das Gericht verurteilte ihn wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung.

Der Verurteilte war bei Microsoft Schweiz als Verkaufsleiter für den Bereich öffentlicher Schulen zuständig. Microsoft verkaufte die Lizenzen für seine Programme nicht direkt, sondern über private Partnerfirmen an die Schulen.

In den eigenen Sack gewirtschaftet

Dabei soll der Verkaufsleiter auf verdeckte und illegale Art in den eigenen Sack gewirtschaftet haben – zum Nachteil von Microsoft. Ihm wurde vorgeworfen, unter anderem Rabattmodelle ausgenutzt zu haben, die der Softwarekonzern den Schulen anbietet.

Die Freiheitsstrafe wird im Umfang von 24 Monaten zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt. Die verbleibenden sechs Monate gelten durch die rund einjährige Untersuchungshaft als erstanden. Der Verurteilte muss also nicht erneut ins Gefängnis, wenn er während der Probezeit keine neuen Delikte begeht.

Verfahren dauerte viel zu lange

Laut dem vorsitzenden Richter wurde die Strafe um rund einen Drittel reduziert, weil das Verfahren mit rund 10 Jahren «deutlich zu lange» gedauert hat. Einzelne Vorwürfe waren mittlerweile bereits verjährt.

Zusammen mit dem Hauptbeschuldigten stand auch ein heute 52-jähriger Schweizer vor Gericht, der an den Delikten als Strohmann beteiligt gewesen sein soll. Er wurde für Gehilfenschaft zu mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch er muss nur dann ins Gefängnis, wenn er sich innert der Probezeit von zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt.

Hohe Geldforderungen von Microsoft

Gemäss den Urteilen schulden die beiden früheren Geschäftspartner Microsoft zudem gemeinsam rund 1,5 Millionen Franken. Hinzu kommt eine Prozessentschädigung in der Höhe von 111'000 Franken. Die Forderung dürfte durch beschlagnahmte Konten gedeckt werden.

Microsoft könnte weitere Forderungen auf dem zivilrechtlichen Weg stellen. Gemäss Anklageschrift soll sich der Schaden auf über 4 Millionen Franken belaufen haben.

Die zuständige Staatsanwältin forderte in der Verhandlung in erster Linie eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, beziehungsweise wegen Gehilfenschaft dazu. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten forderten Freisprüche. Das Gericht sah den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs als nicht erfüllt an.

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Der umfangreiche Fall von Wirtschaftskriminalität beschäftige die Zürcher Justiz während Jahren. Microsoft schöpfte 2012 Verdacht und entliess den Verkaufsleiter. Im Frühling 2013 kam es zu Hausdurchsuchungen und danach zu umfangreichen Ermittlungen.

Die Urteile gegen den früheren Verkaufsleiter und seinen Mittäter sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

(sda/osc)

veröffentlicht: 20. Juni 2023 18:23
aktualisiert: 20. Juni 2023 18:23
Quelle: ZüriToday

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