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«szeneishwinti»-Betreiber muss vors Obergericht

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«szeneishwinti»-Betreiber muss vors Obergericht

· Online seit 22.03.2022, 06:04 Uhr
Die Staatsanwaltschaft fordert vom Betreiber des Instagram Accounts «szeneishwinti_blog» eine Geldstrafe von 9000 Franken. Dazu hat sie den Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen. Der Beschuldigte will sich dagegen wehren.
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Der Betreiber des Instagram Accounts «szeneishwinti_blog» muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Wie «20 Minuten» berichtet, fordert die Anklage, der Beschuldigte sei mit einer Geldstrafe von 9000 Franken zu bestrafen. Schon im Dezember 2021 war der Betreiber des mittlerweile gelöschten Accounts zu einer Busse von 1800 Franken verurteilt worden.

Es werden dem Instagrammer mehrfache Warnungen vor polizeilichen Verkehrskontrollen vorgeworfen. Bereits kurz nach dem ersten Prozess im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, das Urteil ans Obergericht weiterzuziehen. Der Grund sei, dass das Verschulden schwer wiege. Der Beschuldigte hat gegen den Entscheid nun Anschlussberufung erhoben. Die Geldstrafe von 9000 Franken finde er «unbegründet und übertrieben».

(osc)

veröffentlicht: 22. März 2022 06:04
aktualisiert: 22. März 2022 06:04
Quelle: ZüriToday

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