Zürich
Winterthur

«Szeneishwinti»-Betreiber muss für Blitzerwarnungen blechen

Obergericht

«Szeneishwinti»-Betreiber muss für Blitzerwarnungen blechen

· Online seit 28.09.2022, 13:06 Uhr
Der 30-jährige Betreiber des Insta-Blogs warnte auf seinem Profil vor Polizeikontrollen. Bereits im März fiel ein Urteil. Nun verdonnerte ihn das Zürcher Obergericht zu einer Busse von 1800 Franken. Er ist zwar erleichtert, muss aber trotzdem einen Kredit aufnehmen.
Anzeige

Fünf Mal warnte der Betreiber der Instagram-Seite «szeneishwinti_blog» vor Polizeikontrollen. Er sagte zwar aus, dass es nie seine Absicht gewesen sei, jemanden zu warnen. Er habe lediglich berichten wollen, was gerade so in der Gegend passiere. Das Bezirksgericht Winterthur verurteile den Instagrammer zu einer Busse von 1800 Franken.

Vor dem Obergericht wurde der Fall verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Wie der Winterthurer auf Tiktok erklärt, habe die Staatsanwaltschaft wenigstens 9000 Franken von ihm gefordert und das Verfahren deshalb weitergezogen.

Berufung weiterhin möglich

«Vor dem Obergericht in Zürich habe ich aber schon wieder gewonnen», profiliert sich der 30-Jährige auf Social Media. Die Staatsanwaltschaft habe nun aber wiederholt 30 Tage Zeit Berufung einzulegen.

Der 30-Jährige ist erleichtert über das Urteil, sagt aber, dass er trotzdem einen Kredit aufnehmen müsse. «Der ganze Fall hat mich bisher 8000 Franken gekostet», so der Blogger. Dazu meint er, dass es ihm wichtig sei zu sagen, dass er die Staatsanwaltschaft in Winterthur «wegen der strikten Forderung von 16'000 Franken wegen ein paar blöden Blitzerposts» zur absoluten Lachnummer hat werden lassen, erzählt er in einem ausführlichen Video.

Verständnislos gegenüber Staatsanwaltschaft

Er sieht seine Fehler ein, versteht aber nicht, wie man einen Mensch unbedingt in Armut stürzen wolle, was er der Staatsanwaltschaft vorwirft. «Liebe Staatsanwältin, du bist ein herzloser Mensch», führt er aus, wieso es ihm wochenlang schlecht ging aufgrund der «abstrusen» Forderung. Er habe schliesslich mit diesen Posts niemandem Leid zugefügt ausser einer «abgef****en, drecks Staatskasse». Ob da das letzte Urteil schon gesprochen ist?

(roa)

veröffentlicht: 28. September 2022 13:06
aktualisiert: 28. September 2022 13:06
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch