Winterthur

Salafist gab noch aus dem Gefängnis Mordaufträge

· Online seit 28.04.2022, 11:18 Uhr
Ein Mann aus der Winterthurer Salafistenszene hat im Gefängnis IS-Propaganda betrieben und Mordaufträge nach draussen erteilt. Ihm wurde der Aussenkontakt untersagt, er hat sich dagegen gewehrt. Das Gericht findet, ihm geschehe recht.
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Beim Salafisten handelt es sich um einen 54-jährigen Iraker. Laut Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sei er ein bestens vernetzter Angehöriger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Im Mai 2017 war er in einer Asylunterkunft in Eschlikon im Thurgau verhaftet worden. So berichtet der «Tages-Anzeiger».

Bundesanwaltschaft will volle Freiheitsstrafe

In der Gruppe von radikalen Muslimen in Winterthur, trat er in der An’Nur-Moschee als Vorbeter auf und bezeichnete das Haus als «Moschee der Terroristen». Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte ihn im Oktober 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 70 Monaten und 15 Jahren Landesverweisung.

Von der Berufungskammer wurde die Strafe auf 65 Monate gekürzt. Die Bundesanwaltschaft hat dieses Urteil jetzt angefochten. Denn sie will, dass der gefährliche Mann verwahrt wird.

Der Mann hat im Oktober 2022 seine Strafe abgesessen. Doch die Berufungskammer musste sich nochmal mit ihm beschäftigen. Denn der Salafist wehrte sich gegen die massive Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Keinerlei Kontakte möglich

Mit seiner Mutter darf er nämlich nicht mehr telefonieren und seinem Stiefsohn ist es nicht erlaubt, ihn im Gefängnis zu besuchen. Ausserdem ist ihm der Kontakt zu den Mithäftlingen verboten worden.

Solche einschränkenden Haftbedingungen sind nach Ansicht der Berufungskammer sachlich notwendig. Die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten würden der Verhütung von Straftaten und dem Schutz der Opfer dienen.

Als Beispiel: Einmal informierte ihn seine Mutter per Telefon, dass sein Neffe tot sei. Sie erzählte, wer die Schuld dafür trage und sagte, die Familie warte auf seine Anweisungen. Er antwortete: «Mama, sag XYZ, er solle zu diesem Mann gehen und ihn verrecken lassen!» Dieser mutmassliche Mordauftrag konnte nicht verhindert werden. Ein weiterer Tötungsauftrag richtete sich gegen seine Ex-Frau.

Seine IS-Propaganda im Gefängnis verursachte zudem bei einigen Häftlingen psychische Probleme. bekamen. Aus Angst versicherten sie ihm, nach der Freilassung den IS in dessen Kampfgebiet zu unterstützen.

Enorme Widerstandsfähigkeit

Laut Tages-Anzeiger sieht die Berufungskammer in den harten Haftbedingungen keinen Verstoss gegen das Folterverbot oder das Verbot der unmenschlichen Behandlung. Dafür müsse die Behandlung ein Mindestmass an Schwere erreichen und intensive physische oder psychische Leiden mit sich bringen.

Beim Iraker handle es sich aber «um eine überdurchschnittlich starke und widerstandsfähige Persönlichkeit. Die aussergewöhnlich starke Fixierung auf die extremistisch-salafistische Ideologie trage zur Widerstandskraft bei». Der Mann kann die Verfügung nun beim Bundesgericht anfechten.

(hap)

veröffentlicht: 28. April 2022 11:18
aktualisiert: 28. April 2022 11:18
Quelle: ZüriToday

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