Kleisterprozess

Plakate in Winterthur angebracht: Jugendliche kriegen Geldstrafe

· Online seit 02.02.2023, 11:23 Uhr
Sechs Jugendliche wurden zu Geldstrafen verurteilt, weil sie in Winterthur illegal Plakate angebracht haben. Doch der Richter ging nicht ganz auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft ein.
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Vor zwei Jahren brachten Jugendliche in Winterthur Plakate an Hausfassaden und anderen Stellen an. Ein Gericht verurteilte nun die sechs Angeklagten zu Geldstrafen. Eine Frau erhielt dazu noch eine Busse von 100 Franken, weil sie in Basel an einer unbewilligten Demo teilnahm.

Die Busse bekam die Frau, weil sie auf der Strasse lief und nicht auf dem Trottoir. Das war auch der Grund, warum der Prozess in Basel stattfand. Zudem war ein Angeklagter an der Besetzung des Winterthurer Rieter-Areals beteiligt.

Richter findet Rechnung «höchst zweifelhaft»

Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von zwölf Monaten, schreibt der «Landbote». Der Richter war aber nicht ganz gegen die protestierenden Jugendlichen. Er fände es gut, dass junge Leute sich für eine gerechtere Welt einsetzen, sagte er bei der Urteilsbegründung.

Der grosse Unterschied der Strafe komme vor allem von der unterschiedlichen Summe der Schäden, welche die Jugendlichen angerichtet haben. Für das Entfernen eines Plakats habe man 1400 Franken verrechnet. Der Richter findet das «höchst zweifelhaft».

Asbesthaltige Türchen auf ihre Kosten ausgetauscht

Zudem wurden zwei Türen eines Sicherungskastens ganz ausgetauscht, statt sie nur zu reinigen. Das Winterthurer Stadtwerk begründete dies damit, dass die Türen asbesthaltig waren. Laut dem Richter müssten die Türen somit über 30 Jahre alt sein, weil Asbest seit 1989 verboten ist. Die Türen seien somit sicherlich abgeschrieben.

Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Damit die Stadt Winterthur den Schadenersatz erhält, muss sie ihn sich vor dem Zivilgericht erstreiten.

(log)

veröffentlicht: 2. Februar 2023 11:23
aktualisiert: 2. Februar 2023 11:23
Quelle: Today-Zentralredaktion

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