Quelle: Rekurse gegen Mindestlohn in Zürich und Winterthur / 07.09.2023 / TeleZüri
23 Franken pro Stunde – so viel sollen Arbeitnehmende in der Stadt Winterthur seit Anfang dieses Jahres mindestens verdienen. Die Handelskammer rekurrierte jedoch gegen die Annahme des neuen Gesetzes beim Bezirksrat. Dieser hat den Rekurs nun abgelehnt, wie das «Ein Lohn zum Leben»-Komitee in einer Mitteilung schreibt. Eine Bestätigung des Bezirksgerichts steht noch aus.
Björn Resener, Sprecher des «Ein Lohn zum Leben»-Komitees zeigt sich in der Mitteilung erfreut über den Entscheid des Rats. Er spricht von einer «Verzögerung der Einführung», welche die Rekurse bewirkten, da "mit jedem weiteren Monat ohne Mindestlohn die Gewinne der Lohndumping-Betriebe in Winterthur» steigen würden.
Sie sei nicht überrascht vom Entscheid, lässt sich Hannah Pfalzgraf, Co-Präsidentin des Zürcher Gewerkschaftsbundes zitieren. «Die Arbeitgeberverbände wissen, dass ihre Rekurse chancenlos sind.»
Auch gegen die Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Zürich war rekurriert worden. Der Zürcher Bezirksrat hatte diesen Rekurs bereits im November 2023 abgelehnt. Der Zürcher Gewerbeverband will nun am Verwaltungsgericht rekurrieren.
Auch das Initiativ-Komitee in Winterthur geht davon aus, dass die Winterthurer Handelskammer den Rekurs an die nächste Instanz weiterziehen wird.
(gin)