Winterthur

Bezirksgericht spricht Ex-Kirchenpflegepräsidentin frei

· Online seit 02.08.2022, 13:56 Uhr
Weil sie eigenmächtig ihren Schwiegersohn angestellt haben soll, hat sich am Dienstag eine 62-jährige, ehemalige katholische Kirchenpflegepräsidentin vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten müssen. Das Gericht sprach sie jedoch vom Vorwurf der Amtsanmassung frei.
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Ausschlaggebend für den Freispruch war, dass die frisch gewählte Kirchenpflegepräsidentin gar noch nicht offiziell im Amt war, als sie ihren Schwiegersohn anstellte. Dies hätte sie aber sein müssen, um eine Amtsanmassung zu begehen.

Dass sie noch nicht Präsidentin war, wusste sie selber offenbar gar nicht. Kurz zuvor war in Zell im Tösstal die ganze fünfköpfige Kirchenpflege zurückgetreten. Die neue Präsidentin kam im Juni 2018 quasi wie die Jungfrau zum Kind zu ihrem Posten, ohne Einarbeitung oder Übergabe.

«Es wäre Ihre Pflicht gewesen, sich über Rechte und Pflichte eines solchen Amtes zu informieren», sagte der Richter zur inzwischen zurückgetretenen Kirchenpflegepräsidentin. Dies tat sie nicht – und mit ihr andere Kirchenvertreter offensichtlich auch nicht.

«Eine ganze Reihe von Personen war der Meinung, dass Sie mit der Wahl bereits im Amt sind», so der Richter weiter. So stand etwa im Wahlprotokoll ein falsches Datum des Amtsantritts, die 62-Jährige erhielt bereits Schlüssel zu den Gebäuden und verfügte auch schon über Anstellungsformulare.

Mit einem solchen Formular stellte sie schliesslich einige Tage vor der konstituierenden Sitzung, also dem eigentlichen Amtsantritt, ihren Schwiegersohn an.

«Nicht in Ordnung»

Das Ganze sei fahrlässig gewesen, aber nicht strafbar, sagte der Richter. «Nicht in Ordnung» sei es jedoch gewesen, dass die Frau ihrem Schwiegersohn einen höheren Lohn und ein höheres Pensum in die Anstellungsverfügung schrieb.

Die frühere Kirchenpflege hatte eigentlich ein tieferes Pensum und einen tieferen Lohn für die Katecheten-Stelle vorgesehen. Doch auch dies ist nicht strafbar, weil die Präsidentin eben gar noch nicht im Amt war. Der Schwiegersohn nahm seine Arbeit schliesslich zu höherem Pensum und höherem Lohn auf, wurde inzwischen aber entlassen, weil er sich geweigert hatte, sein Pensum zu reduzieren.

Anklage forderte bedingte Geldstrafe

Die Staatsanwältin hatte wegen Amtsanmassung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken gefordert, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu sollte eine Busse von 1000 Franken kommen.

Für sie war klar, dass die Frau ihren Schwiegersohn eigenmächtig anstellte und ihn mit höherem Lohn und höherem Pensum begünstigte. Die Staatsanwältin blieb dem Prozess allerdings fern. Ob sie das Urteil ans Obergericht weiterzieht, ist offen.

Die Anwältin der Kirchenpflegepräsidentin bezeichnete im Prozess den Pfarrer als «treibende Kraft» hinter der Anstellung des Schwiegersohns. Dieser haben ihn unbedingt als Katecheten anstellen wollen und ihm auch mehr Lohn und mehr Pensum in Aussicht gestellt.

Mit «Gottes Hilfe» das Pensum erhöhen

«Der Pfarrer sagte, mit Gottes Hilfe könne man aus den 40 Prozent eine 70 Prozent Stelle machen.» Ihre Mandantin habe nie aktiv Werbung für ihren Schwiegersohn gemacht, sagte die Anwältin. «Im Nachhinein wurde ihr klar, dass der Pfarrer sie überrumpelt hatte.»

Im Frühling 2019 trat die Beschuldigte schliesslich von ihrem Amt zurück. Weil die Behörde danach nicht mehr beschlussfähig war, musste der Synodalrat der Katholischen Kirche bis im darauffolgenden Jahr einen Sachwalter einsetzen. Dieser erstattete schliesslich Strafanzeige. Der Pfarrer verliess diesen Frühling die Gemeinde.

(sda/log)

veröffentlicht: 2. August 2022 13:56
aktualisiert: 2. August 2022 13:56
Quelle: ZüriToday

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