Prozess

Unter Drogen Freund erschlagen – Bundesgericht verurteilt Zürcher

22.12.2023, 12:04 Uhr
· Online seit 22.12.2023, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 38-jährigen Mannes wegen vorsätzlicher Tötung durch das Zürcher Obergericht bestätigt. Der Mann hatte 2014 in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen Freund erschlagen.
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Die Tat ereignete sich Ende Dezember 2014. Der mit Kokain und Ketamin berauschte Mann schlug seinem Freund einen schweren Kerzenständer über den Kopf und rammte ihm eine Kerze in den Hals. Knapp neun Jahre nach der Tat liegt mit dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesgerichts nun ein endgültiges Urteil vor.

Tötung und Vergewaltigung

Das Bundesgericht wies die Beschwerden des Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 31. Mai 2022 ab. Das Obergericht verurteilte den aus Deutschland stammenden Mann, der aus einer Galeristenfamilie stammt und selber Inhaber einer Galerie war, zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren – die zugunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufgeschoben wurde.

Es verurteilte ihn nicht nur wegen vorsätzlicher Tötung, sondern auch wegen Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung seiner damaligen Freundin im Oktober 2014 in einem Londoner Hotel. Gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung wehrte sich der Mann zuletzt erfolglos vor dem Bundesgericht.

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Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte für die Sexualdelikte einen Schuldspruch wegen qualifizierter Vergewaltigung sowie mehrfacher, teilweise qualifizierter Nötigung. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft ein höheres Strafmass, nämlich 16 statt zwölf Jahre Freiheitsstrafe.

Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Beschuldigten Ende Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Das Obergericht kassierte dieses Urteil jedoch. Es attestierte dem Mann aufgrund des Drogenkonsums selbstverschuldete Unzurechnungsfähigkeit und reduzierte die Strafe auf drei Jahre. Das Bundesgericht wies dieses Urteil jedoch zurück, das Zürcher Obergericht musste den Fall noch einmal aufgreifen.

(joe)

veröffentlicht: 22. Dezember 2023 12:00
aktualisiert: 22. Dezember 2023 12:04
Quelle: ZüriToday

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