Quelle: ZüriNews / Nach Vorwürfen gegen Herzchirurgie-Chef: Unispital entlässt Whistleblower / Beitrag vom Mai 2020
Vor rund zwei Jahren meldete das Unispital die Kündigung eines leitenden Arztes der Herzchirurgie. Daraufhin klagte der Arzt. Ihm zufolge war die Kündigung nicht gerechtfertigt. Das Bundesgericht hat diese Entlassung nun aber bestätigt. Der Mann brachte Unregelmässigkeiten in der Klinik ans Licht, was jedoch nicht der Grund für die Entlassung gewesen sei. Vielmehr bestand eine völlig verhärtete Konfliktsituation, die auch durch das Verhalten des Arztes entstanden war.
Das Vertrauensverhältnis zum Arzt war zerstört, Mitarbeitende sprachen sich gemeinsam und offen gegen dessen Weiterbeschäftigung aus und der Klinikalltag wurde durch den Konflikt massgeblich beeinflusst. Dies ist das Fazit, das aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Eine Weiterbeschäftigung sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich und die Kündigung zulässig gewesen.
«Whistleblowing» spielte keine Rolle bei Kündigung
Keine Rolle bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses spielte laut Bundesgericht, dass der Arzt sich im Dezember 2019 mit einem als «Whistleblowing» betitelten Dokument an den Spitaldirektor wandte. Darin erhob er schwere Vorwürfe an den Klinikdirektor der Herzchirurgie. Die Rede war von Verstössen gegen Grundsätze ärztlichen Handelns und Gefährdung der Patientensicherheit.
(sda/log)